Privatinsolvenz anmelden in 3 Schritten

Das Vorgehen bei einer Privatinsolvenz ist gesetzlich genau festgelegt. Bei der Beantragung müssen einige Hürden gemeistert werden, damit das Verfahren erfolgreich beginnen kann. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die drei Schritte auf dem Weg zum Privatinsolvenzverfahren vorstellen. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

Inhalt

1. Aufstellung der Gesamtschulden

Zunächst muss der Schuldner ein sogenanntes Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erstellen. Dies ist nichts anderes als eine Aufstellung darüber, wem der Schuldner etwas schuldet und wie hoch seine Schulden sind. Hierbei sind Vollständigkeit und Genauigkeit der Schlüssel zum Erfolg. Auf Basis des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses kann nun ein erster Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. Bei diesem Schritt ist fachliche Unterstützung unbedingt ratsam.

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2. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Das zuvor erstellte Gläubiger- und Forderungsverzeichnis stellt eine wichtige Grundlage für den nächsten Schritt dar. Vor der Beantragung der Privatinsolvenz ist nämlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwingend erforderlich. Bei diesem wird den Gläubigern ein Vergleich vorgeschlagen, um die bestehenden Schulden abzubauen. Den außergerichtlichen Einigungsversuch kann man theoretisch ohne fachliche Hilfe durchführen, allerdings empfiehlt sich auch hier eine kompetente Beratung, um eine mögliche Einigung zu erzielen.

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, kommt man allerdings um die Beauftragung eines Experten nicht herum: Für die Antragstellung einer Privatinsolvenz muss das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs bescheinigt werden. Dies kann nur durch staatlich anerkannte Stellen und geeignete Personen geschehen, darunter Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälte und Steuerberater oder im Rahmen der Online-Entschuldung mit NullSchulden.

3. Insolvenzantrag stellen

Die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs wird als Anlage des Antrags von einer staatlich anerkannten Stelle ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann nun die Insolvenz-Antragstellung erfolgen. Das Formular zur Antragstellung auf Privatinsolvenz lässt sich beispielsweise im Internet herunterladen und kann theoretisch vom Schuldner selbst ausgefüllt werden. Da der Antrag jedoch sehr umfangreich ist, ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu holen – auch, um mögliche Fehler im Vorfeld zu vermeiden. Der fertige Antrag wird letztendlich beim zuständigen Amtsgericht eingereicht.  

Fazit

Bei der Insolvenz-Antragstellung gilt es im Vorfeld einige wichtige Schritte zu beachten, damit das Verfahren erfolgreich begonnen werden kann. Die Beauftragung einer professionellen Unterstützung empfiehlt sich in den meisten Fällen und wird spätestens bei der Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch erforderlich.

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