Freibetrag in der Privatinsolvenz

Wie viel bleibt mir während meiner Privatinsolvenz noch zum Leben? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, denen das Privatinsolvenzverfahren bevorsteht. Schließlich muss man die drei Jahre, die das Verfahren dauert, ja auch von irgendetwas leben. In diesem Artikel klären wir, was dir während des Insolvenzverfahrens zum Leben übrig bleibt.

Inhalt:

Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Was ist das?

Ein großer Irrglaube ist immer noch, dass man bei einer Privatinsolvenz sein gesamtes Geld abgeben muss. Dem ist natürlich nicht so, denn sonst hätte man während des dreijährigen Insolvenzverfahrens ja nichts mehr übrig für die Lebenshaltungskosten. Hier sieht der deutsche Staat den sogenannten Selbstbehalt vor, der bei einer Privatinsolvenz dafür sorgt, dass die Existenz des Schuldners gesichert ist.

Es ist zwar so, dass der Schuldner sich bei einer Privatinsolvenz dazu verpflichtet, sein gesamtes Vermögen samt regelmäßigem Einkommen anzugeben – das heißt aber noch lange nicht, dass ihm das alles abgenommen wird. Während des Verfahrens und in der sich anschließenden Wohlverhaltensphase  wird ein Teil seines regelmäßigen Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt, der damit die Gläubiger bezahlt. Daher ist der Schuldner auch dazu verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen, um seinen Teil zur Insolvenzmasse beizusteuern.

Außerdem gehört zur Insolvenzmasse das bereits bestehende Vermögen eines Schuldners – das kann zum Beispiel ein Auto, wertvolle Sachgegenstände oder auch Bargeld sein. Was nicht dazu gehört, kannst du hier nachlesen. Keine Angst – deine gemietete Wohnung samt notwendiger Möbel kann dir nicht weggenommen werden, nur weil du insolvent bist.

Pfändungsfreigrenze: Was darf ich behalten?

Wie viel einem Schuldner in der Privatinsolvenz übrig bleibt, bestimmt die Pfändungsfreigrenze. Erst ab einem gewissen Betrag kann das Einkommen des Schuldners gepfändet werden. Alles, was darunter liegt, hat er zur freien Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wichtig: Diesen Freibetrag kann man erhöhen lassen, nämlich zum Beispiel, wenn man Kinder hat oder Unterhaltszahlungen leisten muss. In der aktuell gültigen Pfändungstabelle kann man ganz einfach nachlesen, wie viel monatlicher Freibetrag einem zusteht. Der Mindest-Freibetrag liegt derzeit bei etwas über 1250 € netto/Monat. Bis zu diesem Betrag darf nichts gepfändet werden.

Tipp: Auf Schutzkonto.de gibt es einen kostenlosen Freibetragsrechner, der dir deinen persönlichen Freibetrag direkt berechnet. Hier bekommst du außerdem eine P-Konto-Bescheinigung, mit der du den Mindest-Freibetrag auf deinem Pfändungsschutzkonto erhöhen kannst. Achtung – das P-Konto und die individuelle Erhöhung des Freibetrags liegen in deiner Verantwortung und müssen von dir daher aktiv bei deiner Bank beantragt werden.

Fazit:

Wir hoffen, dir mit diesem Artikel die größten (finanziellen) Sorgen vor der Privatinsolvenz genommen zu haben. Versäumen solltest du auf keinen Fall, deinen individuellen Freibetrag zu berechnen und diesen dadurch ggf. erhöhen zu können. Auf Schutzkonto.de kannst du damit sofort loslegen.

Wenn auch du wissen willst, ob du alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllst, dann mach‘ unseren kostenlosen Insolvenz-Check. Starte am besten gleich – völlig kostenlos und unverbindlich – auf NullSchulden.de

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