Ein außergerichtlicher Vergleich lässt sich in einer finanziellen Notlage meist nicht vermeiden. Er ist in vielen Situationen ein notwendiger Schritt für Schuldner, die sich in einer ausweglosen (Schulden-)Lage wiederfinden. Doch was bedeutet das überhaupt – ein außergerichtlicher Vergleich? Hinter diesem Begriff verbirgt sich nichts anderes als ein Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger – und zwar ohne gerichtliches Verfahren.
Auch wenn man den Weg des Privatinsolvenzverfahrens gehen möchte, muss vorher ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen werden. Erst wenn dieser gescheitert ist, kann ein Schuldner die Privatinsolvenz beantragen. Welche Vorteile der außergerichtliche Vergleich bringt, kannst du hier erfahren:
Vorteile:
Vorteil Nr. 1: Sofortiger Pfändungsstopp
Wenn du dich mit deinen Gläubigern einigen kannst und sie auf dein Vergleichsangebot eingehen, enden damit auch die Pfändungsmaßnahmen, die bis dahin eingeleitet wurden. Du hast dadurch zum Beispiel keine Besuche mehr vom Gerichtsvollzieher zu befürchten. Aber auch, wenn es noch nicht zur Pfändung gekommen ist, diese aber unmittelbar droht, kann man mit einem außergerichtlichen Vergleich meist das Schlimmste abwenden. Einigt man sich mit seinen Gläubigern rechtzeitig und unterbreitet ihnen ein entsprechendes Vergleichsangebot, schützt man sich damit gleichzeitig vor unangenehmen Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel einer Konto-, Lohn- oder Sachpfändung. Außerdem verhindert man damit, dass man eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss, also seine Vermögensverhältnisse vor seinen Gläubigern offenlegen muss.
Vorteil Nr. 2: Keine weiteren Zinsen und Gebühren
Nicht nur die Pfändungsmaßnahmen werden durch einen außergerichtlichen Vergleich gestoppt – auch weitere Zinsen oder ähnliche Gebühren fallen während der Verhandlungen mit den Gläubigern nicht mehr an. Die Schuldenhöhe wächst durch den Zinsstopp nicht weiter an und man kann somit endlich aus dem Schulden-Teufelskreis aussteigen. Dadurch hat man die Chance, seine Schulden nach und nach abtragen zu können.
Vorteil Nr. 3: Vermeidung eines Insolvenzverfahrens
Nicht zuletzt lässt sich durch einen erfolgreichen außergerichtlichen Vergleich auch ein mögliches Insolvenzverfahren abwenden. Das bedeutet zusätzlich weniger Kosten, weil keine Verfahrenskosten für das Gericht und den Insolvenzverwalter gezahlt werden müssen. Ein weiterer Vorteil: Ohne Privatinsolvenz gibt es auch keine Insolvenzbekanntmachung. Gerade für Menschen, denen ihre Schulden unangenehm sind, kann das ein entscheidender Vorteil gegenüber der Privatinsolvenz sein, weil die größtmögliche Diskretion gewahrt wird.
Wichtig zu wissen: Ein außergerichtlicher Einigungsversuch heißt, dass dem Schuldner ein gewisser Schuldenanteil erlassen wird, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Natürlich ist das niemals ein vollständiger Schuldenerlass, denn der Gläubiger möchte ja auch etwas davon haben. In der Praxis kann man bei einem außergerichtlichen Vergleich mit einem anteiligen Schuldenerlass bis zu 65 % rechnen. Bei der Rückzahlung hat sich eine einheitliche (Monats-)Rate als besonders erfolgreich erwiesen. Noch einfacher ist natürlich die Einmalzahlung, die selbstverständlich nicht jeder Schuldner in die Tat umsetzen kann – so gern er vielleicht auch möchte.
Fazit:
Der außergerichtliche Vergleich lässt sich einfach im Rahmen der Online-Entschuldung mit NullSchulden selbst durchführen. Dort wirst du Schritt für Schritt durch alle nötigen Schritte begleitet, sodass du dafür keine Schuldnerberatung oder einen Anwalt aufsuchen und bezahlen musst.
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