Zu vielen Familien gehören heutzutage zwei Kinder. Wir nehmen uns in diesem Beitrag dieses Modell als Beispiel für die Berechnung der Freibeträge bei einer Kontopfändung. Wie viel bleibt Ihnen als Familie mit zwei Kindern monatlich übrig? Wir finden es nun heraus!
Inhalt:
Fall 1: Freibeträge von verheirateten Paaren mit zwei Kindern
Herr und Frau Ahrens sind verheiratet und haben zwei Kinder. Frau Ahrens verdient 1250 € netto pro Monat und erhält das Kindergeld für beide Kinder auf ihr Konto – insgesamt also 1688 € pro Monat.
Das Konto von Frau Ahrens wurde gepfändet. Sie hat ihr Konto in ein P-Konto umwandeln lassen und schützt damit ihr gesamtes Gehalt, weil dieses geringer ist als der Grundfreibetrag in Höhe von 1252,64 €. Das Kindergeld für beide Kinder in Höhe von derzeit 438 € wird jedoch zu den Einkünften addiert, sodass Frau Ahrens den Grundfreibetrag überschreitet. Damit dürfte die Differenz von über 400 € durch die Bank an die Gläubiger überwiesen werden.
Durch ihren familiären Status als verheiratete Frau mit zwei Kindern kann sie jedoch eine P-Konto-Bescheinigung bei ihrer Bank vorlegen und dadurch den Freibetrag auf insgesamt 2.687,38 € anheben lassen. Somit werden alle Einkünfte auf dem Konto vor der Pfändung geschützt.
Fall 2: Freibeträge von unverheirateten Paaren mit zwei Kindern
Der Freibetrag für unverheiratete Eltern setzt sich zusammen aus:
- dem Grundfreibetrag von 1.252,64 €
- dem zusätzlichen Freibetrag für das erste Kind in Höhe von 471,44 €
- dem zusätzlichen Freibetrag für das zweite Kind in Höhe von 262,65 €
Somit steht jedem Elternteil mit einem P-Konto ein Freibetrag in Höhe von 1.986,73 € zu. Der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, erhält zusätzlich 438 Euro (219 Euro pro Kind). Das ergibt einen Freibetrag in Höhe von 2.424,73 €. Voraussetzung ist, dass die Kinder entweder die leiblichen oder die adoptierten Kinder sind.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um den monatlichen erhöhten Freibetrag. Natürlich können die Beträge noch durch verschiedene Leistungen aufgestockt werden, wenn diese auch pfändungsfrei sind (wie etwa das Pflegegeld).
Fazit:
Wenn auch Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen und ein P-Konto beantragen wollen, dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Freibetragsrechner auf Schutzkonto.de. Dort können Sie sofort Ihre P-Konto-Bescheinigung in Auftrag geben und direkt an Ihre Bank senden lassen.