Wohlverhaltensphase in der Privatinsolvenz

Wohlverhaltensphase: Sie fragen sich, wie Sie sich in einer Privatinsolvenz verhalten müssen und was genau das Verfahren für Sie als Verbraucher bedeutet? In diesem Artikel erfahren Sie alles über die sogenannte Wohlverhaltensphase, die einen großen Teil des Privatinsolvenzverfahrens ausmacht. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

Inhalt

Was bedeutet Wohlverhaltensphase?

Wenn Sie eine Privatinsolvenz durchlaufen, gibt es gewisse Regeln, an die Sie sich halten müssen. Zu einem erfolgreichen Insolvenzverfahren gehört, dass Sie die sogenannte Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen. Sie ist Teil des laufenden Privatinsolvenzverfahren. Nach erfolgreicher Antragstellung findet zunächst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Mit Eröffnung des Verfahrens wird ein Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bestimmt, der das laufende Verfahren betreut und verschiedene Pflichten übernimmt, darunter Informationsbeschaffung und -verwertung zu Ihrer finanziellen Situation.

Anschließend beginnt die Wohlverhaltensphase, in der Sie Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abführen, der die Insolvenzmasse stellvertretend verwaltet und die Forderungen der Gläubiger begleicht. In dieser Phase dürfen Sie keine neuen, unangemessenen Schulden machen, um die Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Erst durch die Restschuldbefreiung ist der komplette Schuldenschnitt möglich. Die Wohlverhaltensphase beginnt also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und endet mit der Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert die Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase dauert bei aktuellen Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 begonnen wurden, drei Jahre und beginnt mit Verfahrenseröffnung. Dies ist einer Reform im Insolvenzrecht zu verdanken, die seit Oktober 2020 gilt. Bei Altverfahren kann sich die Wohlverhaltensphase sogar über sechs Jahre erstrecken und nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf 3 bzw. 5 Jahre verkürzt werden.

Was muss ich während der Wohlverhaltensphase beachten?

In der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner einige Pflichten zu erfüllen, um das Privatinsolvenzverfahren erfolgreich zu durchlaufen und die Restschuldbefreiung – den Schuldenschnitt – nicht zu gefährden.

Generell ist der Schuldner dazu verpflichtet, den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter über alle relevanten Neuerungen zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation in Kenntnis zu setzen. Um den Austausch zwischen Schuldner und Treuhänder zu erleichtern, erhält der Schuldner jährlich einen Fragebogen, in dem er Veränderungen festhält und diese an den Treuhänder übermittelt.

Neben der Übermittlung des Fragebogens hat der Schuldner die Pflicht, bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheiten einzuhalten.

Dazu gehören:

 

  • Der Schuldner ist dazu verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen oder sich im Falle einer Arbeitslosigkeit ernsthaft darum zu bemühen. Eine zumutbare Arbeit darf der Schuldner nicht ablehnen. Der Schuldner muss einen pfändbaren Anteil seines Einkommens abgeben, der vom Treuhänder verwaltet wird.
  • Der Schuldner muss jeglichen Wechsel des Wohnorts oder des Arbeitsplatzes unverzüglich melden. Auch Gehaltsveränderungen müssen unmittelbar mitgeteilt werden.
  • Im Falle einer Erbschaft muss der Schuldner die Hälfte seines Erbes an den Treuhänder abtreten. Gewinne wie z.B. durch eine Lotterie müssen ebenso abgegeben werden.
  • Es dürfen keine neuen Schulden in unangemessener Höhe gemacht werden. Ein Verstoß führt dazu, dass die Restschuldbefreiung entfällt.
  • Der Schuldner stellt alle Zahlungen an die Gläubiger ein. Jegliche Zahlungen werden ausschließlich vom Treuhänder getätigt. Dies gewährleistet eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern.

Fazit

Das Verhalten des Schuldners während der Wohlverhaltensphase wirkt sich direkt auf den Erfolg oder Misserfolg seines Privatinsolvenzverfahrens aus. Es gibt einige Pflichten und Regeln, die ein Schuldner in der Wohlverhaltensphase einhalten muss, um die Restschuldbefreiung und damit den Schuldenschnitt nicht zu gefährden. Wenn auch Sie Ihre finanzielle Situation selbst in die Hand nehmen wollen, dann nutzen Sie einfach die NullSchulden Online-Entschuldung, die Sie bequem von zuhause durchführen können.

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