Wie viel darf man in der Insolvenz noch verdienen?

Sie spielen mit dem Gedanken, Insolvenz anzumelden, fragen sich aber, wie viel Ihnen dann noch vom Gehalt zum Leben übrig bleibt? In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check. Starten Sie am besten gleich – völlig kostenlos und unverbindlich.

Inhalt

Selbstbehalt in der Privatinsolvenz

Als Schuldner sind Sie in einem laufenden Insolvenzverfahren dazu verpflichtet, einer Tätigkeit nachzugehen und somit Ihren Beitrag zur Insolvenzmasse zu leisten. Die Insolvenzmasse – also Ihr gesamtes pfändbares Vermögen – wird für die Dauer des Verfahrens durch einen Insolvenzverwalter beschlagnahmt und verwaltet. Er sorgt dafür, dass das vorhandene Vermögen gleichmäßig und gerecht unter den Gläubiger verteilt wird, sodass diese zumindest teilweise entschädigt werden. Zur Insolvenzmasse gehört auch das Einkommen, das Sie während des Insolvenzverfahrens verdienen.

Doch natürlich wird nicht das gesamte Einkommen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten, oder im Falle einer Selbstständigkeit selbst erwirtschaften, gepfändet. Das Insolvenzrecht sieht sogenannte Pfändungsgrenzen vor, die die Existenz des Schuldners sichern. Denn von irgendetwas muss er ja während der drei Jahre, die das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung dauert, leben. Theoretisch können Sie also während einer Insolvenz so viel verdienen, wie Sie möchten. Es kommt vielmehr darauf an, wie viel Ihnen nach Abzug des pfändbaren Anteils Ihres Einkommens noch bleibt.

Der sogenannte Selbstbehalt ist der Freibetrag, den Schuldner behalten dürfen und der nicht zur Insolvenzmasse zählt. Nur der Betrag oberhalb der Pfändungsfreigrenze wird direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt und unter den Gläubigern aufgeteilt. Dieser Betrag wird Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen und überweist Ihr Arbeitgeber direkt an den Insolvenzverwalter.

Neue Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2021

Die Pfändungstabelle – offiziell auch Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung genannt – wird alle zwei Jahre angepasst und berücksichtigt die aktuellen Lebenshaltungskosten in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage der Pfändungstabelle beruht auf der Zivilprozessordnung.

Sie regelt ganz genau, wie viel vom Nettoeinkommen eines Schuldners gepfändet werden kann. Durch die Pfändungstabelle ist gewährleistet, dass der Schuldner seinen Lebensunterhalt auch während der Insolvenz bestreiten und zum Beispiel auch seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann. Somit ist sichergestellt, dass Sie immer über den selben monatlichen Betrag verfügen und damit fest während der nächsten drei Jahre – der Dauer des Privatinsolvenzverfahrens – planen können.

Wie viel genau gepfändet wird, richtet sich nach der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und weiteren Parametern, wie zum Beispiel, ob ein Schuldner unterhaltspflichtig ist oder alleinstehend. Außerdem ändert sich die Pfändungsgrenze mit der Anzahl der Personen, für die Sie Unterhalt zahlen müssen – je mehr Personen, desto mehr bleibt Ihnen als Freibetrag übrig. Der Freibetrag ist Ihnen in jedem Fall in vollem Umfang sicher – Sie müssen davon keine Gläubiger oder sonstige Forderungen mehr bezahlen.

Der niedrigste Freibetrag, der Ihnen als Schuldner gemäß aktuell gültiger Tabelle ab Juli 2021 zusteht, beläuft sich auf circa 1260 Euro netto im Monat. Haben Sie netto weniger raus, wird Ihr monatliches Einkommen auch nicht gepfändet, um Ihre Existenzsicherung dadurch nicht zu gefährden. Die aktuelle Pfändungstabelle, mit der Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen können, finden Sie hier.

Fazit:

Durch die Pfändungsfreigrenzen ist Ihre Existenz auch während einer Privatinsolvenz gesichert. Von Ihrem Einkommen wird nämlich nur ein gewisser pfändbarer Anteil beschlagnahmt, der sich nach der Höhe Ihres Nettoeinkommens sowie Ihrer familiären Situation richtet – also ob Sie beispielsweise unterhaltspflichtig sind.

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