Bekomme ich einen negativen Schufa-Eintrag, wenn ich einen Mahnbescheid erhalte? Und was ist mit den Mahnungen meiner Gläubiger? In diesem Beitrag widmen wir uns diesen beiden Fragen und räumen mit Halbwahrheiten auf.
Inhalt:
Mahnung vs. Mahnbescheid
Zuallererst ist es wichtig, dass Sie den Unterschied zwischen einer Mahnung und einem Mahnbescheid kennen. Den dieser vermeintlich kleine Unterschied macht in der Tat einen großen Unterschied aus!
Bezahlt man eine fällige Forderung nicht rechtzeitig, erhält man in der Regel eine oder mehrere Zahlungserinnerungen und später eine Mahnung vom Gläubiger, womit er zur Zahlung des offenen Betrages auffordert. Wird auf mehrfache Zahlungserinnerungen und Mahnungen nicht reagiert, kann es passieren, dass der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt und dieser vom Amtsgericht in einem gelben Umschlag zugestellt wird.
Was davon weiß die Schufa?
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, sind Sie in der Regel mehreren Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen. Der Gläubiger versucht nun, seine Forderung gerichtlich durchzusetzen. Bereits die Zustellung eines Mahnbescheides kann an die Schufa gemeldet werden und zu einem negativen Eintrag führen.
Ob der Gläubiger diese Meldung vornimmt, obliegt ihm aber selbst. Eine Verpflichtung besteht seinerseits nicht. Sollte sich der Mahnbescheid im Nachhinein als ein Irrtum herausgestellt haben, beispielsweise weil die Forderung strittig war oder in der Zwischenzeit bereits beglichen wurde, können Sie ihm und damit auch dem Schufa-Eintrag widersprechen.
In diesem Fall wird der negative Vermerk in der Schufa vorläufig gesperrt. Ist die Forderung hingegen rechtmäßig, bleibt der Eintrag in der Schufa bestehen. Haben Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg, wird die Schufa den Eintrag löschen.
Fazit:
Man sollte Mahnungen also stets ernst nehmen und spätestens nach Erhalt der ersten Mahnung entweder den Betrag bezahlen oder den Gläubiger kontaktieren und notfalls ganz offen über aktuelle Engpässe sprechen und einen Zahlungsplan anbieten.
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