Was bedeutet ein vorläufiges Zahlungsverbot und inwiefern unterscheidet es sich vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss? In diesem Artikel gehen wir diesen Fragen auf den Grund und geben Ihnen Sofort-Tipps an die Hand, falls Sie davon betroffen sind.
Inhalt:
Vorläufiges Zahlungsverbot – was ist das?
Bevor ein Konto gepfändet werden kann, ist ein gerichtlich angeordneter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig. Erst dadurch erfolgt die Auszahlung an die Gläubiger und der Zahlungsstopp gegenüber dem Kontoeigentümer. Die Kontopfändung unterliegt nämlich einem festen, vorgeschriebenen Ablauf, den der Gläubiger einhalten muss. Näheres dazu können Sie hier nachlesen.
Allerdings hat der Gläubiger die Möglichkeit, das Konto eines Schuldners auch ohne gerichtlichen Beschluss vorläufig zu sperren. Hier kommt das vorläufige Zahlungsverbot ins Spiel, welches der Gerichtsvollzieher direkt an die auszahlende Stelle übermitteln kann, also zum Beispiel an die Bank des Kontoeigentümers oder den Arbeitgeber des Schuldners. Dadurch sind Bank und Arbeitgeber angehalten, kein Geld mehr auszuzahlen. Das Konto ist somit „eingefroren“.
Wie unterscheidet es sich vom Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?
Das vorläufige Zahlungsverbot gilt allerdings nur für einen Monat. Außerdem wird durch das vorläufige Zahlungsverbot allein noch kein Geld an den Gläubiger gezahlt. Der Gläubiger muss innerhalb der Monatsfrist, in der das vorläufige Zahlungsverbot gilt, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zustellen lassen, um anschließend an sein Geld zu kommen.
Nun könnte man sich fragen, weshalb Gläubiger das vorläufige Zahlungsverbot überhaupt erwirken, wenn dadurch noch kein Geld an sie ausgezahlt wird. Das lässt sich leicht beantworten: Durch diese Art der Vorpfändung stellt der Gläubiger sicher, dass seine Ansprüche bevorzugt behandelt werden, er also vor allen anderen Gläubigern berücksichtigt wird, wenn das Konto gepfändet wird.
Was kann ich als Betroffener tun?
Das „Gemeine“ am vorläufigen Zahlungsverbot? Schuldner werden häufig davon überrascht, da es im Gegensatz zum Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht im Vorfeld angekündigt werden muss. Achten Sie daher wenn möglich schon im Vorfeld auf Hinweise, die eine drohende Maßnahme wie dem vorläufigen Zahlungsverbot andeuten.
Sendet Ihnen ein Gläubiger mehrere Mahnungen, eventuell sogar mit dem Hinweis, bei Nichtbezahlen Rechtsmittel einzuleiten, sollten Sie aktiv werden. Melden Sie sich bei dem entsprechenden Gläubiger und erklären Sie Ihren aktuellen finanziellen Engpass. Auf diese Weise können Sie sich eventuell auf eine Ratenzahlung einigen.
Eng für Sie als Schuldner wird es, wenn der Gläubiger bereits vor dem Zivilgericht darauf klagt, dass Sie eine bestimmte Forderung begleichen. Und auch ein Mahnbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist ein deutliches Zeichen. Suchen Sie in jedem Fall das Gespräch mit dem Gläubiger, um das Schlimmste rechtzeitig abzuwenden.
Ist es bereits zum vorläufigen Zahlungsverbot gekommen, sollten Sie als erstes Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto – das sogenannte P-Konto – umwandeln. Dafür müssen Sie Ihre Bank kontaktieren, die die Änderung in den meisten Fällen kostenlos durchführt. Auf diese Weise schützen Sie zumindest den Ihnen zustehenden Freibetrag vor der Pfändung.
Fazit:
Das vorläufige Zahlungsverbot kann eine Vorstufe der Kontopfändung sein, sodass Sie schon vor der Übermittlung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können. Um wenigstens einen Teil vor der Pfändung zu schützen, sollten Sie schnellstmöglich Ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Wenn auch Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen und ein P-Konto beantragen wollen, dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Freibetragsrechner auf Schutzkonto.de. Dort können Sie sofort Ihre P-Konto-Bescheinigung in Auftrag geben und direkt an Ihre Bank senden lassen.