Was gehört in eine Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist eine Maßnahme, durch die Gläubiger Informationen über die finanziellen Verhältnisse von Schuldnern erhalten. Vielleicht stehen auch Sie vor der Abgabe einer Vermögensauskunft und fragen sich, was genau von Ihnen verlangt wird? In diesem Artikel klären wir Sie darüber auf!

Inhalt:

Das Vermögensverzeichnis

Wenn Sie zur Abgabe einer Vermögensauskunft aufgefordert werden, wird Ihnen per Schreiben ein Termin mitgeteilt, zu dem Sie erscheinen müssen. Dieser kann entweder im Büro des Gerichtsvollziehers oder auch bei Ihnen zuhause stattfinden. Die Vermögensauskunft wird in einem offiziellen Dokument festgehalten, dem sogenannten Vermögensverzeichnis. Sie müssen also kein eigenes Dokument erstellen, sondern erhalten das offizielle Formular zusammen mit dem Terminschreiben.
Der Gerichtsvollzieher ist Ihnen zwar beim Ausfüllen behilflich, allerdings liegt die Verantwortung für die Angaben, die Sie dort machen, allein bei Ihnen. Sie müssen nämlich abschließend eidesstattlich die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen. Danach wird das Vermögensverzeichnis durch den Gerichtsvollzieher an das Vollstreckungsgericht übermittelt und dort für zwei Jahre gespeichert.
Das Gute daran: Solange ein Vermögensverzeichnis hinterlegt ist, dürfen weitere Gläubiger keine erneute Auskunft anfordern. Außerdem sind Sie als Schuldner nicht dazu verpflichtet, die Angaben im Vermögensverzeichnis eigenhändig zu aktualisieren, falls sich etwas ändert.

Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Das Vermögensverzeichnis ist ein umfangreiches Formular, was zur Ermittlung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse dient. Folgende Bereiche werden neben Ihren persönlichen Daten im Formular abgefragt:

  • Bewegliche Sachen

Zu den beweglichen Sachen gehören alle Wertgegenstände in Ihrem Besitz, die nicht unter eine bescheidene Lebensführung fallen oder zur Berufsausübung dienen. Dazu zählen Bargeld, Wertpapiere, Wertsachen wie Schmuck oder Gold, wertvolle Gebrauchsgegenstände wie Elektronik sowie Fahrzeuge. Dinge, die Sie für Ihren Alltag benötigen, wie notwendige Möbel und Alltags-Kleidungsstücke müssen Sie selbstverständlich nicht angeben. Eine ausführliche Liste weiterer unpfändbarer Gegenstände finden Sie in unserem Blogbeitrag dazu.

  • Forderungen, Guthaben und ähnliche Rechte

Die größte Gruppe machen hier die verschiedenen Einkommensarten aus, wie Ihr Gehalt, das Elterngeld, die Rente, Altersvorsorge, Unterhaltsansprüche, Wohngeld, und Nebenverdienste. Außerdem sind hier sämtliche Konten samt Kontostand anzugeben, Vermögen zum Beispiel aus Wohnungseigentum, jegliche Miet-, Pacht- und Leasing-Einnahmen, Rechte an Grundstücken und Patenten, Lebensversicherungen und Sterbekassen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Auch gehören hierzu sämtliche Forderungen, zum Beispiel aus Kauf- und Darlehensverträgen.

  • Vergangene Veräußerungen von Vermögensgegenständen

Im letzten Abschnitt des Vermögensverzeichnisses müssen Sie angeben, ob Sie innerhalb der letzten zwei Jahre Gegenstände an enge Familienmitglieder – darunter Ehepartner, Kinder, Eltern und Großeltern – oder Haushaltsangehörige verkauft haben und welchen Wert diese Gegenstände hatten

Tipps für die Vermögensauskunft

Zum Termin mit dem Gerichtsvollzieher sollten Sie unbedingt all Ihre Unterlagen mitbringen, die die Angaben im Vermögensverzeichnis belegen. Kümmern Sie sich also rechtzeitig darum, dass alle Nachweise vorliegen und kontaktieren Sie frühzeitig Dritte wie Banken oder Versicherungen, falls erforderlich.
Da Sie eidesstattlich versichern, dass die von Ihnen gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind, können falsche oder unvollständige Angaben dazu führen, dass Sie strafrechtlich verfolgt werden. Achten Sie darauf, das Vermögensverzeichnis gewissenhaft und detailliert auszufüllen und bitten Sie bei Unklarheiten den Gerichtsvollzieher um Hilfe.

Fazit:

Die Abgabe einer Vermögensauskunft ist ein notwendiges Übel, falls Sie die Forderungssumme bei Ihrem Gläubiger nicht mehr begleichen können bzw. sich Ihre Gläubiger auf keinen Zahlungsaufschub einlassen sollten. Denken Sie daran, dass Sie nach Abgabe der Vermögensauskunft mit einer Pfändung rechnen müssen, zum Beispiel Ihres Kontos. Lassen Sie Ihr Konto also unbedingt rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Wie das geht, erfahren Sie auf Schutzkonto.de

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