Fragen Sie sich, ob und wann Ihre Bank Geld an Ihre Gläubiger von Ihrem Konto aus überweisen darf? In diesem Beitrag gehen wir diesen Fragen auf den Grund und haben außerdem einen wichtigen Tipp für Sie, wie Sie im Falle einer (drohenden) Kontopfändung sofort handeln können, um Ihr Konto bestmöglich zu schützen.
Inhalt:
Faktoren, die zur Auszahlung führen können
Vorab: Geld an Ihre Gläubiger überweist Ihre Bank nur, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Und diese muss der Gläubiger zunächst gerichtlich erwirken, was an einen bestimmten vorgeschriebenen Ablauf geknüpft ist. Näheres zur Kontopfändung und ihrem Ablauf können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Sobald Ihre Bank den sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhält, den Ihr Gläubiger beim Vollstreckungsgericht beantragen muss, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. In dieser Zeit darf die Bank noch kein Geld an Ihre Gläubiger auszahlen.
Nach Ablauf der vier Wochen darf derjenige Betrag gepfändet werden, der über Ihrem Freibetrag, der Ihnen gesetzlich zusteht, liegt. Darüber hinaus gibt es vier weitere Gründe, weshalb die Bank Geld an Ihre Gläubiger auszahlen darf. Ein Grund wäre zum Beispiel, wenn Sie regelmäßig Ihren Freibetrag überschreiten und dies mehrere Monate hintereinander.
Außerdem können zu hohe Rücklagen auf Ihrem Konto dafür sorgen, dass Geld an die Gläubiger fließt. Zudem sollten Sie beachten, dass eine P-Konto-Bescheinigung ein Ablaufdatum hat – danach kann das Konto wieder gepfändet werden. Vorsicht also, falls die P-Konto-Bescheinigung bald abläuft. Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie nur ein Konto in ein Pfändungsschutzkonto bei Ihrer Bank umwandeln lassen können – bei mehreren Konten ist also nur eines vor der Pfändung geschützt.
Wie lange hält die Bank das Geld zurück?
Die gute Nachricht: Die Bank ist verpflichtet, das Geld nicht sofort an die Gläubiger auszuzahlen. Aktuell darf erst im zweiten Monat, in dem Sie Ihren individuellen monatlichen Freibetrag überschreiten, Geld an die Gläubiger überwiesen werden. Dadurch werden Sie als Schuldner geschützt, wenn Sie zum Beispiel in einem Monat zu viel Geld erhalten und dafür im anderen weniger. Allerdings gilt dies nur, wenn in einem Monat tatsächlich zu wenig Geld eingeht und Sie unterhalb Ihres persönlichen Freibetrags bleiben.
Ab dem 1. Dezember 2021 gibt es allerdings eine Änderung im Insolvenzrecht: Dann muss die Bank das Geld für insgesamt drei Monate zurückhalten. Danach darf an Ihre Gläubiger ausgezahlt werden, was Ihren persönlichen Freibetrag überschreitet. Die neue Regelung berücksichtigt somit die üblichen Verschiebungen in den Geldeingängen, die gewöhnlich längere Zeiträume betreffen.
Fazit:
Im Falle einer Kontopfändung heißt es sofort handeln und Ihr normales Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, um zumindest einen eingeschränkten Zugriff auf Ihr Konto zu sichern und Ihren persönlichen Freibetrag geltend zu machen.
Wenn auch Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen und ein P-Konto beantragen wollen, dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Freibetragsrechner auf Schutzkonto.de. Dort können Sie sofort Ihre P-Konto Bescheinigung in Auftrag geben und direkt an Ihre Bank senden lassen.