Hinweise zum Zeitplan
Der Zeitplan illustriert Erfahrungswerte und erfordert Ihre aktive Mithilfe. Die angegebenen Zeiten können deshalb nicht garantiert werden.
Sollte es zu einem Verbraucherinsolvenzverfahren kommen wird unterstellt, dass Sie Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter ca. 1.000€ selbst aufbringen können. Sollten Sie diese Kosten nicht tragen können, verlängert sich die Wohlverhaltensphase um weitere 12 Monate.