Schuldenschnitt in der Privatinsolvenz

Der Begriff Schuldenschnitt ist allgegenwärtig und wird in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet. Grundsätzlich bezeichnet der Begriff den Vorgang des Schuldenerlasses. Durch einen Schuldenschnitt werden dem Schuldner also seine übrigen Schulden erlassen, sodass er dem Gläubiger nichts mehr zurückzahlen muss.

Der Schuldenschnitt ist damit das primäre Ziel einer Privatinsolvenz. Diese können Verbraucher beantragen, wenn sie zahlungsunfähig sind und ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Die Privatinsolvenz ist oftmals der letzte Ausweg aus der Überschuldung und mit einem dreijährigen Verfahren verbunden. Am Ende des Verfahrens wartet auf den Schuldner jedoch der vollständige Schuldenschnitt, mit dem ein wirtschaftlicher Neuanfang möglich wird.

Im Privatinsolvenzverfahren wird der Schuldenschnitt mit der sogenannten Restschuldbefreiung gleichgesetzt. Durch die Restschuldbefreiung werden Ihnen 3 Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens alle Schulden bei all Ihren Gläubigern erlassen – unabhängig der Schuldenhöhe oder Gläubigeranzahl.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen die einzelnen Schritte auf dem Weg zum Schuldenschnitt vorstellen. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check. Starten Sie am besten gleich – völlig kostenlos und unverbindlich. 

Inhalt

Verfügbares Vermögen sichern

Sobald Ihnen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme droht, gilt es, Ihr noch verfügbares Vermögen zu sichern. Aber auch, wenn Sie sich für eine Privatinsolvenz interessieren, ist es sinnvoll, sich beispielsweise über unpfändbare Gegenstände zu informieren, um Ihre Existenz bestmöglich abzusichern. Auf unserem Blog haben wir für Sie dazu einen Artikel erstellt.

Falls Ihr Konto gepfändet werden soll, sollten Sie unbedingt schnell handeln und ein Pfändungsschutzkonto – auch P-Konto genannt – bei Ihrer Bank einrichten. Sie können alternativ auch ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen und dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Umwandlung eines herkömmlichen Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos und muss durch den Kontoinhaber bei der Bank beantragt werden. Das P-Konto ist die einzige Möglichkeit, einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung zu schützen und über Ihr Konto eingeschränkt verfügen zu können. Näheres können Sie in unserem Artikel zur Kontopfändung nachlesen.

Tipp: Versuchen Sie unbedingt, den Basissatz des Freibetrags zu erhöhen. Der individuelle Freibetrag richtet sich nämlich nach Ihrer persönlichen Situation und kann daher variieren. Auf Schutzkonto.de können Sie diesen kostenlos und direkt berechnen lassen. Außerdem stellt Ihnen Schutzkonto.de deutschlandweit die sogenannte P-Konto Bescheinigung aus. Diese legen Sie der Bank vor, um Ihren Freibetrag zu erhöhen und damit über mehr Geld im Falle einer Kontopfändung zu verfügen.

Zahlungen an die Gläubiger einstellen

Auch wenn sich das im ersten Moment falsch anfühlen mag – stellen Sie die Zahlungen an Ihre Gläubiger unverzüglich ein, sobald Sie den Weg der Privatinsolvenz gehen möchten. Das dürfen Sie nicht nur tun, sondern müssen Sie sogar und ist gesetzlich so vorgesehen. Im Insolvenzverfahren müssen alle Gläubiger gleich behandelt werden, weswegen die Zahlungen durch den Insolvenzverwalter gerecht verteilt werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass kein Gläubiger durch eine Zahlung bevorzugt werden darf.

Wichtig: Sofern es Ihnen möglich ist, versuchen Sie unbedingt, lebensnotwendige Rechnungen weiterhin zu begleichen. Dazu gehört beispielsweise die Wohnungsmiete oder die Stromrechnung. Andernfalls droht Ihnen eine Kündigung oder sogar die Räumungsklage.

Außerdem sollten Sie keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, wie zum Beispiel neue Verträge, die nicht unbedingt notwendig sind. Sie sollten außerdem keinen weiteren Kredit aufnehmen oder sich anderweitig neu verschulden, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist. Zeigen Sie sich im Umgang mit Ihren Finanzen gewissenhaft und prüfen Sie jede Ausgabe auf Notwendigkeit. Auf diese Weise zeigen Sie sich schon mit Beginn des Privatinsolvenzverfahrens einsichtig und kooperationsbereit. So wird Ihrem Schuldenschnitt langfristig nichts im Wege stehen.

Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erstellen (lassen)

Um gut vorbereitet in das Privatinsolvenzverfahren zu gehen, ist es wichtig, die Gläubigerpost zu sammeln und gegebenenfalls zu sortieren. Auf dieser Basis lässt sich anschließend ein sogenanntes Gläubiger- und Forderungsverzeichnis erstellen, das für das Insolvenzverfahren benötigt wird, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden.

Es ist dabei absolut verständlich, wenn Sie diese anspruchsvolle und langwierige Aufgabe nicht alleine bewerkstelligen wollen oder können. Für diesen Fall haben wir eine einzigartige Online-Lösung entwickelt, mit der dieser Prozess automatisiert und digitalisiert werden kann.

Alles was Sie tun müssen, ist, uns Ihre Post zu senden. Mit unserem Service Finanzenbox.de können wir diese anschließend sortieren und so aufbereiten, dass Sie eine ausführliche Schuldenübersicht erhalten, mit der Sie in die Privatinsolvenz starten können. Auf Finanzenbox.de können Sie die Versandbox noch heute gratis anfordern und Ihre Entschuldung somit sofort online beginnen.

Außergerichtlicher Einigungsversuch und Beantragung der Privatinsolvenz

Eine umfassende Schuldenübersicht bzw. das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis benötigen Sie außerdem für den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und muss stattfinden, bevor sie Privatinsolvenz beantragen können. Dazu kontaktieren Sie Ihre Gläubiger und unterbreiten Ihnen einen Tilgungsplan für Ihre Schulden. Dieser sogenannte Schuldenbereinigungsplan sieht vor, zu welchen Konditionen Sie Ihre Schulden zurückzahlen können. Auch hier kann ein gewisser Schuldenschnitt vorgeschlagen werden, mit dem Ihre Gläubiger Ihnen einen Teil der Schulden erlassen.

Scheitert der außergerichtliche Einigungsversuch, weil Ihre Gläubiger mit Ihrem Angebot nicht einverstanden sind, können Sie den Antrag auf Privatinsolvenz vor Gericht stellen. Hierzu wird eine Bescheinigung benötigt, die den außergerichtlichen Einigungsversuch bestätigt. Diese Bescheinigung kann nur von staatlich anerkannten Stellen oder geeigneten Personen wie zum Beispiel Rechtsanwälten ausgestellt werden. Auch wir von NullSchulden stellen Ihnen die Bescheinigung unkompliziert und schnell aus – weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.

Fazit:

Der Schuldenschnitt ist in manchen finanziellen Schieflagen die einzige Möglichkeit, in eine schuldenfreie Zukunft zu starten. Eine Privatinsolvenz ebnet Ihnen den Weg zur Restschuldbefreiung und ermöglicht Ihnen den Schuldenschnitt nach nur 3 Jahren.

Wenn auch Sie Ihre finanzielle Situation selbst in die Hand nehmen wollen, dann nutzen Sie einfach die NullSchulden Online-Entschuldung, die Sie bequem von zuhause durchführen können. Verlieren Sie keine Zeit. Starten Sie am besten gleich – völlig kostenlos und unverbindlich.

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