Schulden erben?

Aus einer Erbschaft geht nicht immer nur ein großes Vermögen vor. Was passiert eigentlich, wenn der Erblasser Schulden hinterlässt? Und können mir als Erbe dessen Schulden eigentlich vererbt werden? Wenn du dir diese Fragen stellst, solltest du diesen Artikel weiterlesen. Hier bekommst du alle Informationen, Wissenswertes und Tipps rund ums Thema Erbschaft & Schulden.

Inhalt:

Können Schulden vererbt werden?

Grundsätzlich ja. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass ein Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Dazu gehören nicht nur Schulden, sondern auch weitere Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Das ist noch nicht alles: Erbt jemand die Schulden eines anderen, haftet er damit persönlich mit seinem privaten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Erbe selbst in finanzielle Not gerät und sich verschuldet, da er die rechtliche Position des verstorbenen Schuldners quasi übernimmt und dadurch mit Konsequenzen rechnen muss, die nun ihn selbst betreffen.

Hilfe, ich erbe Schulden – was tun?

Die gute Nachricht: Man kann sich davor schützen, Schulden zu erben und damit womöglich in sein finanzielles Unglück zu rennen.

Möglichkeit 1: Du schlägst das Erbe aus. Die Ablehnung einer Erbschaft ist kostengünstig und relativ einfach. Man muss dazu innerhalb von sechs Wochen, nachdem man vom Erbfall erfahren hat, eine offizielle Mitteilung beim zuständigen Nachlassgericht einreichen. Gibt es ein Testament, beginnen die sechs Wochen nach Testamentseröffnung. Geschieht diese Meldung nicht, gilt das Erbe nach Ablauf der sechs Wochen als angenommen.

Möglichkeit 2: Du beantragst beim Nachlassgericht das sogenannte Aufgebotsverfahren. Das macht vor allem Sinn, wenn der Nachlass unübersichtlich ist und du herausfinden willst, ob es noch weitere unbekannte Gläubiger gibt. Durch eine öffentliche Bekanntmachung fordert das Gericht alle Gläubiger dazu auf, ihre Forderungen innerhalb einer gewissen Frist beim Nachlassgericht anzumelden. Dadurch kannst du dir eine bessere Übersicht über die vererbten Schulden verschaffen und abwägen, ob du anschließend eine Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen willst.

Möglichkeit 3: Durch die Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz kannst du deine Haftung für die vererbten Schulden einschränken. Dadurch schützt du deinen privaten Besitz und dich selbst vor einer Überschuldung. Du kannst also die Erbschaft annehmen, ohne persönlich für die offenen Forderungen in Anspruch genommen zu werden.

Eine Nachlassverwaltung solltest du beantragen, wenn noch nicht absehbar ist, ob das Vermögen des Verstorbenen ausreicht, um die Gläubiger zu bezahlen – zum Beispiel, wenn der Nachlass sehr unübersichtlich ist. Ein Nachlassverwalter kümmert sich dann um die weitere Abwicklung des Nachlasses im Sinne der Gläubiger.

Wenn die Schulden die Vermögenswerte übersteigen, muss stattdessen eine Nachlassinsolvenz beantragt werden. Das geschieht entweder durch dich oder durch den Nachlassverwalter beim zuständigen Insolvenzgericht (meist der letzte Wohnort des Erblassers). Der Insolvenzantrag muss fristgemäß eingehen, ansonsten haftest du privat für die entstehenden Schäden aus Sicht der Gläubiger. Wie beim normalen Insolvenzverfahren kümmert sich der Insolvenzverwalter um die weitere Abwicklung und du als Erbe hast damit nichts weiter zu tun.

Falls das Vermögen des Erblassers nicht ausreichen sollte, um die Kosten der Nachlassverwaltung bzw. der Nachlassinsolvenz zu decken, gibt es außerdem noch die Möglichkeit der sogenannten Dürftigkeitseinrede. Auch hier umgeht der Erbe eine persönliche Haftung, indem er gegenüber den Gläubigern erklärt, dass der Nachlass nicht ausreichend ist, um die Forderungen zu begleichen.

Achtung: Im Erbrecht gilt die Regel: „Alles oder nichts“. Das heißt, dass man entweder alles erbt, indem man das Erbe antritt. Oder man schlägt es aus, verzichtet dadurch aber auch auf seinen Pflichtanteil. Die vererbten Schulden ausschlagen und trotzdem das geliebte Erbstück in Form von Schmuck oder einem antiken Möbelstück mitnehmen, funktioniert also nicht.

Fazit:

Ja, auch Schulden sind vererbbar. Daher solltest du als Erbe den Nachlass schnellstmöglich prüfen, um festzustellen, ob und wie viele Schulden durch die Erbschaft auf dich zukommen können. Anschließend kannst du abwägen, ob du das Erbe antreten möchtest, es lieber ausschlägst oder deine Haftung bei Erbantritt einschränken willst. Beachte unbedingt die rechtlichen Fristen, die im Falle einer Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz gelten.

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