Restschuldbefreiung, was ist das?

Wenn der Schuldner eine Restschuldbefreiung (die Löschung aller restlichen Schulden) im Rahmen einer Insolvenz erhalten möchte, so muss er hierfür einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

Inhalt

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Ein Schuldner wird erst nach einem Insolvenzverfahren von seinen restlichen Schulden befreit. Das heißt, Privatpersonen und Verbraucher müssen zuerst die Privatinsolvenz durchlaufen, bevor ihnen ihre Schulden erlassen werden. Die Restschuldbefreiung bzw. das Restschuldbefreiungsverfahren läuft dann im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ab. Bei der Restschuldbefreiung geht es darum, dass der Schuldner umfassend von seinen Schulden befreit wird und aus wirtschaftlicher Sicht neu anfangen kann. Sie ist der letzte Schritt und das Ziel eines jeden privaten Insolvenzverfahrens. Nur natürliche Personen können eine Restschuldbefreiung beantragen. Neben Privatpersonen also auch Unternehmer, Selbstständige und Verbraucher. Ein Betrieb, ein Unternehmen oder ähnliche Gewerbeformen können keine Restschuldbefreiung erlangen. Seit dem 01. Januar 2021 gilt eine wichtige neue Gesetzesänderung. Davor galt die Regel, dass der Schuldner sechs Jahre lang warten musste, bis das Gericht einer Restschuldbefreiung zustimmte. Mit der Reform des Insolvenzrechts, welche rückwirkend ab dem 01. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, erfolgt nun die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren. Es gibt jedoch eine Besonderheit: Für Verbraucher gelten die 3 Jahre befristet bis zum 30.06.2025, da die neue Regelung noch nicht fest im Gesetz verankert ist. Im offiziellen Insolvenzverfahren wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingesetzt, welcher Zugriff auf das Einkommen und pfändbare Vermögen des Schuldners hat. Dieses wird an die Gläubiger ausbezahlt, um so wenigstens einen Teil der Forderungen zu tilgen. Das Existenzminimum des Betroffenen wird während des Insolvenzverfahrens durch die Pfändungsgrenze gesichert. Dieses ergibt sich aus § 850c ZPO und liegt seit dem 01. Juli 2021 für eine alleinstehende Person bei 1.179,99 Euro netto. Alles, was darüber hinausgeht, kann im Rahmen eines Schuldenplans an die Gläubiger in monatlichen Raten verteilt werden, um die Schulden abzubauen.

Wie läuft eine Restschuldbefreiung ab?

Wenn der Schuldner eine Restschuldbefreiung erhalten möchte, so muss er hierfür einen Antrag beim zuständigen Amtsgericht stellen. Das Gericht gibt dem Antrag entweder statt oder lehnt diesen aus verschiedenen Gründen ab. Folgende Voraussetzungen muss der Schuldner erfüllen, damit der Restschuldbefreiung zugestimmt wird:

  • Er muss einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich zumindest ernsthaft um eine Arbeit bemühen.
  • Sollte der Schuldner im Lotto gewinnen, so hat er den Gewinn in voller Höhe abzugeben. Erbt er während der Zeit des Insolvenzverfahrens, so muss er die Hälfte der Schenkung oder des Erbes abtreten.
  • Der Schuldner darf während des Insolvenzverfahrens keine neuen unangemessenen Schulden machen.
  • Er ist dazu verpflichtet, jeden Arbeitsplatz- oder Wohnortwechsel unverzüglich dem Gericht bzw. seinem Insolvenzverwalter mitzuteilen.

Wurde die Wohlverhaltensperiode erfolgreich durchlaufen, so wird auch in der Regel die Restschuldbefreiung erteilt. Die Erteilung ist ein reiner Verwaltungsakt, welcher nur wenige Minuten dauert.

Die Wohlverhaltensperiode

Der Beginn der Wohlverhaltensperiode ist der Tag, an welchem auch das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sie beträgt meist 3 Jahre, in denen der Verbraucher seine Schulden abbezahlen kann und keine Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger zu befürchten hat.

Wird das Insolvenzverfahren eröffnet und es meldet sich kein einziger Gläubiger mit einer Forderung, so beendet das Gericht die Wohlverhaltensperiode mit sofortiger Wirkung und erteilt dem Verbraucher die Restschuldbefreiung.

Fazit

Wurde die Restschuldbefreiung schließlich erteilt, ist der Verbraucher von allen dann noch offenen Schulden befreit, wenn diese vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Dies gilt gegenüber allen Insolvenzgläubigern, egal ob diese am Insolvenzverfahren teilgenommen haben oder nicht.

Durch diese gesetzlichen Regelungen können Verbraucher also auch, wenn sie sich finanziell übernommen haben, wieder neu und schuldenfrei in ein neues Leben starten.

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