Regelinsolvenz für Selbstständige

Bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ist die Regelinsolvenz für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler meist die letzte Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Neustart. Wir haben in diesem Artikel alle Informationen rund um das Regelinsolvenzverfahren für Sie gesammelt. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

Inhalt

Verbraucherinsolvenz vs. Regelinsolvenz

 Insolvenzen unterteilt man in zwei Kategorien: Verbraucherinsolvenzen (auch Privatinsolvenzen genannt) und Regelinsolvenzen. Die Verbraucherinsolvenz bezeichnet das Insolvenzverfahren, das Privatpersonen durchlaufen. Im Gegensatz dazu können Regelinsolvenzen nur von juristischen Personen, Selbstständigen und Freiberuflern beantragt werden. Anders gesagt bezeichnet die Regelinsolvenz also eine gewerbliche Insolvenz, während Ersteres für den Verbraucher bestimmt ist. Jedoch gibt es eine Ausnahme: So können auch ehemals Selbstständige die Verbraucherinsolvenz durchlaufen, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt, dass sie maximal 19 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gegen sie bestehen, wie zum Beispiel Lohnsteuerrückstände oder offene Gehaltszahlungen an ehemalige Angestellte.

Ansonsten bietet die Regelinsolvenz genauso wie die Verbraucherinsolvenz die Möglichkeit, innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei zu werden. Auch der Ablauf des Verfahrens unterscheidet sich nur geringfügig von der Privatinsolvenz. Der größte Unterschied ist, dass vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens kein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern nötig ist und der Insolvenzantrag somit direkt eingereicht werden kann.

Wie lange dauert eine Regelinsolvenz?

Am 17. Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Insolvenzreform beschlossen. Seitdem gilt eine verkürzte Verfahrensdauer von nur 3 Jahren. Dies betrifft sowohl Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzverfahren als auch Regelinsolvenzverfahren. Das heißt konkret, dass alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2020 nur noch 3 Jahre bis zum Schuldenschnitt dauern. Spezielle Übergangsregelungen gibt es für Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden.

Altverfahren konnten bislang bis zu 6 Jahre dauern. Allerdings besteht auch hier die Möglichkeit, das Verfahren zu verkürzen, wenn mindestens 35 Prozent der Schulden abbezahlt wurden. Dann ist die Restschuldbefreiung schon nach 3 oder 5 Jahren möglich.

Wie läuft eine Regelinsolvenz ab?

Den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens stellt die juristische Person bzw. der Selbstständige beim zuständigen Insolvenzgericht. Zudem haben theoretisch auch die Gläubiger das Recht, das Verfahren gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen eröffnen zu lassen. Neben gewerblichen Gläubigern können auch das Finanzamt oder Sozialversicherungsträger den Antrag stellen.

Im Gegensatz zum Privatinsolvenzverfahren ist kein vorheriger Einigungsversuch mit den Gläubigern für das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen. Jedoch muss ein umfassendes Forderungs- und Gläubigerverzeichnis mit der Auflistung aller Schulden und Gläubiger erstellt werden. Das Gericht prüft nun, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und die Verfahrenskosten gedeckt sind, bevor es das Verfahren eröffnet.

Anschließend wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bzw. Schuldners analysiert und die Insolvenzmasse für die Dauer des Verfahrens beschlagnahmt und verwaltet. Er fordert die Gläubiger auf, alle vorliegenden Forderungen zu melden. Der Schuldner verpflichtet sich, mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten und ihm Auskunft zu erteilen.

Es folgen der Berichts- und Prüftermin sowie die Gläubigerversammlung. Zunächst gibt der Insolvenzverwalter seine Einschätzung zur finanziellen Lage des Unternehmens bzw. Schuldners bekannt und informiert darüber, ob eine Aussicht auf Erhalt des Unternehmens besteht. Außerdem werden im Einzelnen die Forderungen überprüft und ggf. abgelehnt. Bei Bedarf kann ein Insolvenzplan erstellt werden, mit dem das Verfahren beendet und das Unternehmen gerettet werden kann.

In der Gläubigerversammlung wird beschlossen, ob das Unternehmen saniert oder das vorhandene Vermögen verwertet und unter den Gläubigern aufgeteilt wird. Abschließend wird das Verfahren aufgehoben. Je nach Einzelfall wird das Unternehmen mit Verfahrensende entweder aufgelöst oder saniert. Im Gegensatz zu Unternehmen bzw. juristischen Personen folgt für natürliche Personen die Wohlverhaltensphase, die es auch im Verbraucher- bzw. Privatinsolvenzverfahren gibt. Näheres erfahren Sie in unserem Blogartikel zu diesem Thema. Nach erfolgreicher Beendigung der Wohlverhaltensphase wird der Schuldner mittels Restschuldbefreiung von allen Schulden befreit.

Was kostet sie?

Auch für die Abwicklung einer Regelinsolvenz fallen Kosten an. Diese setzen sich aus den Kosten für das Insolvenzverfahren und den Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, der das Unternehmen bzw. den Schuldner während des Verfahrens begleitet, zusammen. Die Verfahrenskosten, zu denen auch die Auslagen des Insolvenzverwalters gehören, werden allerdings direkt von der vorhandenen Insolvenzmasse abgezogen und müssen nicht zusätzlich einkalkuliert werden. Die Kosten für die Rechtsberatung und den eigens beauftragten Rechtsanwalt müssen jedoch selbst getragen werden.

Im Gegensatz zu juristischen Personen steht natürlichen Personen die Option offen, einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, sollten sie nicht in der Lage sein, die Verfahrenskosten sofort zu zahlen. In diesem Fall werden die Verfahrenskosten erst nach der Restschuldbefreiung fällig.

Weitere Informationen zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens finden Sie auch in diesem Artikel.

Fazit

Die Regelinsolvenz bezeichnet das Insolvenzverfahren, welches für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler vorgesehen ist. Eine Privatinsolvenz können dagegen nur Privatpersonen beantragen. Das Verfahren hat viele Gemeinsamkeiten mit einer Privatinsolvenz und ermöglicht die Aussicht auf Schuldenfreiheit nach 3 Jahren. Wenn auch Sie Ihre finanzielle Situation selbst in die Hand nehmen wollen, dann nutzen Sie einfach die NullSchulden Online-Entschuldung, die Sie bequem von zuhause durchführen können.

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