Privatinsolvenz: nach 3 Jahren schuldenfrei?

Es ist allgemein bekannt, dass eine Privatinsolvenz einige Zeit in Anspruch nimmt und Verfahren sich über Jahre ziehen können. Das mag für viele Verbraucher ein Grund sein, sich gegen das Verfahren zu entscheiden. In diesem Artikel haben wir die aktuellsten Infos zur Verfahrensdauer gesammelt und erklären, weshalb sich das Verfahren trotzdem lohnen kann. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenzcheck.

Inhalt

Verfahren ab dem 1. Oktober 2020

Erfreulicherweise gab es im Jahr 2020 eine umfassende Reform im Insolvenzrecht, die nicht nur Unternehmen und Selbstständigen, sondern auch Verbrauchern im Falle einer Insolvenz zu Gute kommt. Insolvenzverfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 begonnen wurden, dauern nun nur noch 3 Jahre bis zur Schuldenfreiheit. Dies ist ein neues Verfahren, das vorerst bis zum Jahr 2025 ausgetestet werden soll. Damit kommt die neue EU-Richtlinie den Verbrauchern entgegen, da sie ihnen eine schnellere wirtschaftliche Unabhängigkeit ermöglicht als bisher.

Neu ist auch, dass der Schuldner keine Mindestquote an getilgten Schulden mehr erfüllen muss. Bisher mussten in einem Privatinsolvenzverfahren 35 Prozent der Schuldenmenge abbezahlt werden, um das Insolvenzverfahren erfolgreich zu beenden. Dies ist nun nicht mehr notwendig – auch Schuldner, die die Quote nicht erreichen oder sogar gar keine Zahlungen anbieten können, haben die Chance auf einen kompletten Schuldenschnitt nach 3 Jahren.

Weiterhin bestehen bleibt, dass sich der Schuldner in der sogenannten Wohlverhaltensphase beweisen muss und gewisse Pflichten und Regeln zu befolgen hat. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel über die Wohlverhaltensphase, in dem wir Näheres dazu erläutern.

Für Privatpersonen, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren nach dem 1. Oktober 2020 beantragt haben, gilt eine Sperrfrist von 11 Jahren, bis ein neues Verfahren beantragt werden kann. Das zweite Verfahren hat dann eine voraussichtliche Dauer von 5 statt 3 Jahren. Dadurch soll verhindert werden, dass das neue Gesetz zur verkürzten Insolvenzdauer missbraucht wird und der Verbraucher von Verfahren zu Verfahren „springt“.

Verfahren vor dem 1. Oktober

Bisher dauerten Privatinsolvenzen noch bis zu 6 Jahre. Mit der neuen EU-Richtlinie wurde die Zeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens halbiert. Um die Übergangszeit fair zu gestalten, gibt es für Insolvenzen, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden, eine Übergangsregelung mit einer sukzessiven Reduzierung der Verfahrensdauer. Privatinsolvenzverfahren, die beispielsweise im September 2020 beantragt wurden, dauern dann nur noch knapp 5 Jahre, sofern sie nicht frühzeitig beendet werden können. Die Verkürzung der Verfahrensdauer war nämlich bei Altverfahren bisher möglich. So konnte man die Privatinsolvenz unter bestimmten Voraussetzungen auch schon in 5 bis 3 Jahren durchlaufen. Dies ist bei den neuen Verfahren nicht mehr möglich – es sei denn, es kommt währenddessen zu einem Vergleich zwischen Schuldner und Gläubiger.

Alternativen

Wie eben schon erwähnt, gibt es außerdem die Möglichkeit, mit den Gläubigern einen Vergleich auszuhandeln und die Privatinsolvenz somit zu umgehen. Das erspart sowohl Schuldner als auch Gläubiger das zeitaufwendige und mehrjährige Verfahren, denn eine Einigung dauert in den meisten Fällen nur wenige Monate. Mehr über die Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz können Sie in diesem Artikel erfahren. Für Schuldner, die ihren Gläubigern jedoch keinerlei Zahlungen anbieten können, ist die Privatinsolvenz samt Restschuldbefreiung, also dem Schuldenschnitt, meist die einzige Option. Die Chancen, dass der Gläubiger bei einer außergerichtlichen Einigung auf seine Forderungen verzichtet, sind sehr gering. Theoretisch könnte er die Schulden außerdem 30 Jahre lang zurückverlangen. Dies wird mit einer Privatinsolvenz verhindert.

Fazit

Die Privatinsolvenz ist bei hoher Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit meist die einzige Option, nach 3 Jahren in ein schuldenfreies Leben zu starten. Das seit 2020 verkürzte Verfahren kommt dabei besonders mittellosen Schuldnern entgegen, da keine Mindestquote an getilgten Schulden mehr erfüllt werden muss.

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