Privatinsolvenz mit Nullplan

Bei einer Privatinsolvenz (u.a. mit Nullplan) gilt es, die bestmögliche Lösung zwischen Schuldner und Gläubiger zu finden, um beiden Seiten gerecht zu werden. Was passiert aber, wenn die finanzielle Situation des Schuldners dies nicht zulässt? Hier kommt der sogenannte Nullplan ins Spiel. Was genau das ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

Inhalt

Was ist ein Nullplan?

Der Nullplan ist eine besondere Form des Schuldenbereinigungsplans. Der Schuldenbereinigungsplan wird erstellt, um eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger zu erreichen, bevor es überhaupt zu einem Privat- bzw. Verbraucher-insolvenzverfahren kommt. Wenn der Schuldner seine Schulden nicht mehr regulär abbezahlen kann, ist der Schuldenbereinigungsplan eine Möglichkeit, den Gläubigern ein Vergleichsangebot zu unterbreiten. Aus diesem Plan geht hervor, wie genau der Schuldner plant, seine Schulden abzubauen. Er enthält meist eine Übersicht aller Gläubiger, die geschuldete Forderungssumme, die Vergleichssumme sowie Angaben über die Rückzahlungskonditionen.

Wie sieht es aber aus, wenn der Schuldner finanziell so schlecht gestellt ist, dass er den Gläubigern auch keinen Rückzahlungsplan bzw. Vergleich anbieten kann? Für diesen Fall ist der sogenannte Nullplan vorgesehen. Er greift, wenn weder das Vermögen, noch das Einkommen des Schuldners ausreichen, um es zu pfänden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Gehalt unterhalb der gesetzlich festgelegten Pfändungsgrenze liegt. Diese beträgt seit Juli 2021 knapp 1.260 Euro netto, sofern Sie nicht unterhaltspflichtig sind.

Wann ist er sinnvoll?

Einen Schuldenbereinigungsplan muss der Schuldner vorweisen, bevor er den Antrag auf Privatinsolvenz vor Gericht stellen kann. Dies ist unabhängig von der finanziellen Situation des Schuldners gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass auch wenn keinerlei Zahlungen an die Gläubiger geleistet werden können, der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan dem Antrag auf ein Privatinsolvenzverfahren vorangestellt werden muss. In solch einem Fall wird den Gläubigern ein Nullplan, also die vollständige Schuldenerlassung, vorgeschlagen. Aus dem Nullplan muss hervorgehen, dass der Gläubiger nicht bezahlt werden kann, da der Schuldner keinerlei verwertbares Vermögen oder Einkommen vorweisen kann.

Die Aussichten, dass die Gläubiger dem Nullplan im außergerichtlichen Einigungsversuch zustimmen, sind sehr gering. Dies würde bedeuten, dass sie grundlos auf alle Forderungen verzichten. Der Nullplan ist dennoch sinnvoll, um die Voraussetzungen für den Antrag auf Privatinsolvenz zu erfüllen. Erst mit Bescheinigung darüber, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist, darf das Verfahren eröffnet werden. Der Nullplan ist also auch wenn er scheitert, keineswegs umsonst gewesen. Wenn Sie Ihre Entschuldung mit dem Service von NullSchulden.de durchführen, können Sie die Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Einigung am schnellsten erhalten. Wir sind eine staatlich anerkannte Stelle für die Ausstellung dieser Bescheinigung und helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.

Was folgt auf den Nullplan?

Nur wenn alle Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan oder Nullplan zustimmen, kommt dieser überhaupt erst zustande. Falls nicht, wird vor Gericht weiter verhandelt. Der nächste Schritt nach dem außergerichtlichen Einigungsversuch ist der gerichtliche Einigungsversuch. Das Gericht prüft nun den individuellen Fall und kann theoretisch einen Vergleich erzwingen. Im Falle eines Nullplans ist ein Vergleich natürlich nicht möglich. Hier prüft das Gericht, ob der Nullplan zulässig ist und verzichtet in der Regel auf den gerichtlichen Einigungsversuch. Nun kann der Schuldner das Insolvenzverfahren beantragen sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Dadurch kann nach 3 Jahren und erfolgreichem Abschluss des Privatinsolvenzverfahrens der Schuldenschnitt erreicht werden.

Fazit

Der Nullplan eignet sich für Schuldner, die sich in einer besonders schwierigen finanziellen Situation befinden und ebnet den Weg zur Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens. Wird dieses erfolgreich abgeschlossen, ist der Schuldner nach 3 Jahren schuldenfrei. Wenn auch Sie Ihre finanzielle Situation selbst in die Hand nehmen wollen, dann nutzen Sie einfach unsere Online-Entschuldung, die Sie bequem von zuhause durchführen können.

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