Was kostet eine Privatinsolvenz?

So paradox es klingen mag, aber leider ist auch eine Privatinsolvenz nicht umsonst. Die Kosten hängen vom individuellen Verfahren ab. Grundsätzlich fallen drei Arten von Kosten an: Beratungskosten, Gerichts- und Treuhänderkosten. Wir haben für Sie im Folgenden eine Kostenübersicht erstellt, damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wo sich gegebenenfalls sparen lässt.

Inhalt

Kosten für die Schuldnerberatung

Bei der Schuldnerberatung gibt es verschiedene Optionen, die alle ihre Vor- und Nachteile mit sich bringen. Zum einen kann man einen Rechtsanwalt beauftragen. Er kann gezielte Rechtsberatung leisten, kostet aber für gewöhnlich mehr als herkömmliche Schuldnerberatungen. Diese lassen sich in kommerzielle und öffentliche Beratungsstellen unterteilen. Nachteil hierbei ist, dass insbesondere bei den kostenlosen Beratungsstellen mit einer langen Wartezeit zu rechnen ist.

Bei der Beauftragung eines Anwalts hängen die Kosten von der Anzahl der Gläubiger und der jeweiligen Schuldenhöhe ab. Anwaltskosten können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Sollte dieser genehmigt werden, zahlt der Staat die Beratungsgebühren des Anwalts. Es kommt jedoch vor, dass auf die kostenlosen Beratungsstellen verwiesen und der Antrag abgelehnt wird.

Auch kommerzielle Schuldnerberatungsstellen verlangen Gebühren für die Beratung. Hier richtet sich die Höhe der Kosten ebenso nach der Anzahl der Gläubiger sowie der Höhe des Schuldenbetrags.

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Kosten für das Gerichtsverfahren

Für das Verfahren vor Gericht fallen selbstverständlich auch Kosten an. Zu beachten ist, dass diese nicht mit der Restschuldbefreiung abgegolten werden können. Gebühren werden auf das Eröffnungsverfahren, das eigentliche Insolvenzverfahren sowie auf Auslagen des Gerichtes erhoben – dazu gehört beispielsweise die öffentliche Bekanntmachung. Die konkreten Gebühren sind im Gerichtskostengesetz § 3 Abs. 2 festgelegt und lassen sich dort individuell ermitteln.

Falls die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Gerichtskosten zu bezahlen, kann eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt werden. Sollte der Stundung stattgegeben werden, ist der Schuldner von den Verfahrenskosten befreit, bis die Restschuldbefreiung abgeschlossen ist.

Kosten für Treuhänder/Insolvenzverwalter

Weitere Kosten verursacht die Beauftragung des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters. Dieser wird Ihnen gerichtlich zugeteilt. Er verwaltet die Insolvenzmasse und gewährleistet die Zahlung an die Gläubiger. Die Höhe der Kosten hängen von der Insolvenzmasse ab. Inklusive der Gerichtskosten können jedoch schnell niedrige vierstellige Beträge zusammenkommen. Da die Kosten für den Treuhänder bzw. den Insolvenzverwalter zu den Verfahrenskosten zählen, können auch diese Gebühren gestundet werden, wenn dem gerichtlich zugestimmt wird.

Fazit

Auch wenn es im ersten Moment nicht so scheint: Die zusätzlichen Kosten, die mit einer Privatinsolvenz einhergehen, können sich lohnen. Weitere Kosten zu scheuen mag ein natürlicher Impuls sein, der sich in den meisten Fällen aber nicht empfiehlt. Die Privatinsolvenz bleibt in manchen Situationen die einzige Möglichkeit, den Schuldenberg nachhaltig abzubauen und einen wirtschaftlichen Neustart beginnen zu können. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenz-Check.

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