Das Für oder Wider einer Privatinsolvenz ist ein individueller Prozess, der je nach Fall unterschiedlich zu beurteilen ist. So individuell finanzielle Situationen sein mögen, gibt es dennoch einige Vor- und Nachteile einer Privatinsolvenz, die wir hier für Sie zusammengetragen haben. Wenn auch Sie wissen wollen, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Insolvenz erfüllen, dann machen Sie unseren kostenlosen Insolvenzcheck.
Inhalt
Vorteile einer Privatinsolvenz
- Schuldenfreiheit
- Konto- und Lonpfändungen werden abgewendet
- Keine Besuche vom Gerichtsvollzieher
- Sicherung des Existenzminimums
- Besonderer Mieterschutz
Schuldenfreiheit
Die Privatinsolvenz ist oftmals der einzige Ausweg, um schuldenfrei zu werden und nach 3 Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen zu können. Alle Schulden werden durch die Restschuldbefreiung gelöscht, inklusive der Negativeinträge bei der Schufa und anderen Auskunfteien – dies allerdings erst nach weiteren 3 Jahren.
Für Schuldner, die ihren Gläubigern keine Zahlungen anbieten können, ist die Privatinsolvenz samt Restschuldbefreiung daher die letzte Möglichkeit, unabhängig von der Schuldenhöhe und Gläubigeranzahl, komplett schuldenfrei zu werden. Die Restschuldbefreiung ist außerdem sehr umfangreich – alle Schulden, ob bei Privatpersonen, Banken, Behörden oder Unternehmen, werden gelöscht und sämtliche Forderungen damit abgegolten. Dies umfasst auch Schulden bei Gläubigern, die vergessen wurden oder unauffindbar sind. Dieser Schuldenschnitt befreit Sie also von den meisten Schuldenarten.
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Verbindlichkeiten aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen bleiben bestehen – darunter beispielsweise Buß- und Strafgelder.
Konto- und Lohnpfändungen werden abgewendet
Mit Eröffnung der Privatinsolvenz genießen Sie einen Pfändungsschutz. Konto- und Lohnpfändungen durch Gläubiger und Gerichtsvollzieher werden dadurch verhindert. Ihre Gläubiger verlieren damit das Recht, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen oder Sie zu einem Offenbarungseid, also einer Pfändungsmaßnahme, zu zwingen. Sie unterliegen mit Beginn des Verfahrens keinem Rückzahlungszwang mehr. Dies führt auch zu einer psychischen Entlastung: Sobald Gläubiger nicht mehr gegen Sie vollstrecken können, nimmt auch der Leistungsdruck ab, der durch gescheiterte Rückzahlungsversuche und Einschnitte in Ihr Privatleben in Form von Mahnungen und Pfändungen entstehen kann.
Keine Besuche vom Gerichtsvollzieher
Neben dem Pfändungsschutz stellt sich ein weiterer entlastender Status quo ein: Dem Gerichtsvollzieher wird das Recht entzogen, Ihr noch vorhandenes Vermögen zu überprüfen. Mit Beginn des Insolvenzverfahrens ist nun der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter, der Ihnen gerichtlich zugeteilt wird, dazu verpflichtet, das Vermögen zu verwalten. Sie müssen also nicht mehr mit dem Gerichtsvollzieher und den Gläubigern direkt kommunizieren – diese Aufgabe übernimmt der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter nun stellvertretend für Sie.
Sicherung des Existenzminimums
Durch das Verfahren der Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz ist das persönliche Existenzminimum gesichert. Durch die Pfändungsgrenzen ist ein gewisser Anteil Ihres Einkommens zur freien Verfügung bestimmt. So erlangen Sie wieder ein Stück Selbstbestimmung zurück. Erfahrungsgemäß birgt die Privatinsolvenz einen gewissen finanziellen Vorteil: Oftmals zahlen Schuldner in einer Privatinsolvenz weniger Geld an ihre Gläubiger als vor dem Verfahren bzw. während eines Vergleichs. Die Pfändungsgrenzen führen häufig dazu, dass mehr vom Einkommen zur Verfügung steht als noch vor dem Verfahren.
Besonderer Mieterschutz
Das Wichtigste vorweg: Weder Vermieter noch Insolvenzverwalter dürfen aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Wohnung des Schuldners kündigen. Die Privatinsolvenz schützt den Schuldner sogar vor dem Sonderkündigungsrecht des Vermieters. Auch eine außerordentliche Kündigung durch den Vermieter im Falle eines Mietrückstandes ist nicht zulässig. Zu beachten ist, dass sich dies auf die Zeit vor dem Insolvenzverfahren bezieht. Anders sieht es aus, wenn während des laufenden Verfahrens die Miete mehr als 2 Monate nicht gezahlt wird.
Nachteile einer Privatinsolvenz
- Dauer der Privatinsolvenz
- Der Arbeitgeber wird informiert
- Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens
- Kosten
- Einschränkungen im alltäglichen Leben
Dauer der Privatinsolvenz
Das Privatinsolvenzverfahren ist ein langwieriger Prozess: Rund 3 Jahre beanspruchen Verfahren, die seit Oktober 2020 beantragt wurden. Altverfahren dauern wesentlich länger und können sich über 6 Jahre erstrecken. Zudem dauert es nach Abschluss des Verfahrens weitere 3 Jahre, bis der negative Schufa-Eintrag gelöscht wird. Im Vergleich zum außergerichtlichen Vergleich, der oftmals nur wenige Monate beansprucht, ist die Privatinsolvenz ein mehrjähriger Kraftakt, den es durchzustehen gilt.
Der Arbeitgeber wird informiert
Da der pfändbare Anteil des Einkommens direkt an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter überwiesen wird, erfährt auch der Arbeitgeber von der Privatinsolvenz. Dies kann ein unangenehmer Nebeneffekt sein, zumal es Mehraufwand für die Lohnbuchhaltung bedeutet, wenn direkt an den Treuhänder oder Insolvenzverwalter gezahlt werden muss. Andererseits ist die Privatinsolvenz kein Kündigungsgrund – wenn auch sicherlich kein Vorteil bei der Jobsuche oder während der Probezeit.
Veröffentlichung des Insolvenzverfahrens
Nicht nur der Arbeitgeber wird über das Privatinsolvenzverfahren informiert – durch die sogenannte Insolvenzbekanntmachung könnten theoretisch auch Dritte von der Privatinsolvenz erfahren. Im Gegensatz zu einem Vergleich werden Insolvenzverfahren sowie Restschuldbefreiung öffentlich gemacht. Das bedeutet, dass sich prinzipiell jeder im Internet über Ihr Verfahren informieren kann.
Kosten
Es mag paradox klingen, aber auch eine Privatinsolvenz kostet Geld. Diese werden für die Schuldnerberatung und die Verfahrenskosten fällig. Zu den Verfahrenskosten gehören die Gerichtskosten sowie die Kosten für die Beauftragung des Treuhänders bzw. Insolvenzverwalters. Je nach Anzahl der Gläubiger und Schuldenhöhe können hierbei schnell vierstellige Beträge entstehen. Weitere Informationen zu den Kosten einer Privatinsolvenz finden Sie außerdem hier.
Einschränkungen im alltäglichen Leben
Mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens beginnt auch eine Zeit voller persönlicher Entbehrungen. Mit dem sogenannten Insolvenzbeschlag wird der pfändbare Anteil Ihres Vermögens und Einkommens vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter unter Beschlag genommen. Alles, was nicht unbedingt lebensnotwendig ist, kann theoretisch gepfändet werden. Das Konsumverhalten ist durch eine Insolvenz stark eingeschränkt. Neuanschaffungen, die Ratenkredite erfordern, sind im Regelfall nicht möglich. Zudem kann es zu Einschränkungen bei neuen Verträgen wie zum Beispiel im Falle eines Wohnungswechsels kommen, da der negative Schufa-Eintrag hier erschwerend wirkt.