Sie stehen kurz vor einer Kontopfändung und wissen nicht, wie viel Geld Ihnen überhaupt zusteht? In diesem Beitrag klären wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Außerdem haben wir einen wertvollen Tipp für Sie, wie Sie das Meiste trotz Kontopfändung rausholen können!
Inhalt:
Grundfreibetrag im Falle einer Kontopfändung
Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, sollte der erste Schritt immer der zu Ihrer Bank sein, wo Sie Ihr (Giro-)Konto in ein Pfändungsschutzkonto (auch P-Konto genannt) umwandeln lassen können. Dieses Recht hat jeder Kontoinhaber – dies sollte jedoch nur im Ernstfall der Pfändung getan werden, da ein Pfändungsschutzkonto der Schufa gemeldet wird.
Durch die Einrichtung eines P-Kontos schützen Sie zumindest einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung und Sie erhalten weiterhin eingeschränkten Zugriff auf Ihr Konto, der Ihnen sonst verwehrt werden würde, sobald die Kontopfändung eintritt. Der gesetzliche Pfändungsfreibetrag (Grundfreibetrag) beträgt aktuell 1.330,16 € pro Monat. Im Vorjahr waren es noch 1.252,64 €.
Falls Ihre monatlichen Einkünfte geringer sind, kann kein Geld von Ihrem Konto gepfändet werden. Häufig wird dieser Grundfreibetrag jedoch überschritten – zum Beispiel, wenn Kindergeld oder andere Leistungen auf dem Konto eingehen. Diese werden von der Bank zu den Einkünften hinzugerechnet, wodurch der Freibetrag schnell überschritten wird. Alles, was über dem Grundfreibetrag liegt, darf grundsätzlich gepfändet und somit an Ihre Gläubiger überwiesen werden.
Faktoren, die zu einem höheren Freibetrag führen
Doch kein Grund zur Panik: Je nachdem, in welchen Lebensumständen Sie sich befinden, können Sie individuell eine Erhöhung des Freibetrags erwirken. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie allein leben oder verheiratet sind. Haben Sie Kinder oder zahlen Sie Unterhalt, hat auch das Auswirkungen auf den Pfändungsfreibetrag. Weitere Faktoren, die sich positiv auf die Freibetragshöhe auswirken, sind:
- Kindergeld und Kinderzuschläge
- Unterhaltspflicht
- Sozialleistungen für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft
- Mehrbedarf wegen gesundheitlicher/körperlicher Beeinträchtigungen (Leistungen wie z. B. Pflegegeld)
- einmalige bzw. unregelmäßige Sozialleistungen und Leistungen für Kinder wie etwa die Kostenerstattung für die Klassenfahrt, eine Erstausstattung bei Schwangerschaft oder für eine Wohnung sowie Erstattungen von Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse
Fazit:
P-Konto-Bescheinigung online beantragen
Verpassen Sie daher nicht, den Grundfreibetrag individuell anzupassen, um dadurch monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben. Die Erhöhung des Freibetrags ist unter den meisten Umständen ganz einfach durch die P-Konto-Bescheinigung möglich, die Sie ganz einfach online auf Schutzkonto.de erhalten.
Ermitteln Sie mit dem Beitrags-Rechner auf Schutzkonto.de im ersten Schritt kostenlos Ihren individuellen Freibetrag. Im zweiten Schritt beantragen Sie dann die offizielle Bescheinigung. Diese schicken wir auf Wunsch gerne als PDF vorab an Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem ist ein Direktversand der Originalbescheinigung an Ihre Bank möglich.
Noch ein Tipp: Verändert sich Ihre Lebenssituation, sollten Sie Ihren Freibetrag neu berechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn Sie schon einmal eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank eingereicht haben. Nur durch die Anpassung an die aktuelle Situation sichern Sie sich den Freibetrag, der Ihnen zusteht.