P-Konto bei der Commerzbank einrichten

Wenn auch Sie von einer drohenden Kontopfändung betroffen sind und zu den mehr als 10 Millionen Kunden gehören, die über ein Konto bei der Commerzbank verfügen, haben wir in diesem Artikel alle Informationen für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihr Konto trotz Pfändungsankündigung bestmöglich schützen und ein P-Konto einrichten lassen können.

Inhalt:

Wozu brauche ich ein P-Konto?

Wenn Sie als Schuldner von einer Kontopfändung betroffen sind, haben Sie dennoch Handlungsmöglichkeiten, um Ihr Konto vor einer vollständigen Pfändung zu schützen, darunter die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos – kurz P-Konto genannt.

Die Kontopfändung als Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist nämlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall muss sich der Gläubiger an einen festgelegten Ablauf halten, wenn er das Konto des Schuldners pfänden möchte. Er muss zunächst einen Vollstreckungstitel gegen Sie erwirken und die Kontopfändung bei einem Vollstreckungsgericht beantragen. Wird dies vor Gericht bewilligt, wird ein sogenannter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dieser wird anschließend der Bank und dem Schuldner übermittelt.

Und genau hier haben Sie als Schuldner Handlungsspielraum. Ihnen bleiben nach Eingang des Beschlusses vier Wochen Zeit, um ein P-Konto einzurichten. Sollten Sie das betroffene Konto nicht in ein P-Konto umwandeln, ist nach Ablauf der vier Wochen nämlich keine Einwirkung auf das Konto mehr möglich. Die Bank ist dann nicht mehr befugt, Geld an Sie als ihren Kunden auszuzahlen.

Stattdessen wird das vorhandene Kontoguthaben an den Gläubiger gepfändet bis alle Schulden getilgt sind. Falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, zieht sich die Kontopfändung so lange, bis genügend Zahlungseingänge vorhanden sind, um diese an den Gläubiger zu überweisen. Je nach Höhe der Forderung kann sich dieser Prozess über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken.

Darüber hinaus droht mit der Kontopfändung eine völlige Handlungsunfähigkeit – Sie können weder Überweisungen tätigen, noch werden Lastschriften eingezogen. Auch Sozialleistungen oder Kindergeld können nicht mehr von Ihnen empfangen werden.

Wie richte ich ein P-Konto ein?

Die Einrichtung eines P-Kontos geschieht im Falle einer Kontopfändung nicht automatisch und muss von Ihnen bei Ihrer Bank beantragt werden. Die Beantragung und die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto sind dabei stets kostenlos. Wichtig zu wissen ist, dass auch ein P-Konto der Pfändung unterliegt. Das heißt, Sie können mit der Einrichtung eines solchen Kontos nur einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung schützen. Dieser liegt momentan bei 1260 Euro für den Basissatz.

Die Höhe des individuellen Freibetrags richtet sich allerdings nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und kann auch höher ausfallen. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr individueller Freibetrag ist, können Sie sich diesen ganz einfach und kostenlos auf Schutzkonto.de berechnen lassen. Außerdem stellt Ihnen Schutzkonto.de deutschlandweit die sogenannte P-Konto-Bescheinigung aus. Diese legen Sie der Bank vor, um Ihren Freibetrag zu erhöhen und damit im Falle einer Kontopfändung über mehr Geld zu verfügen.

Was gilt für Kunden der Commerzbank?

Wenn Sie Kunde bei der Commerzbank sind und Ihr dortiges Konto in ein P-Konto umwandeln möchten, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Berater vor Ort vereinbaren und dort die relevanten Formulare ausfüllen. Leider bietet die Commerzbank ihren Kunden aktuell keine Möglichkeit an, die Einrichtung des P-Kontos online durchzuführen.

Das klingt zunächst aufwändig, aber Sie sollten hierbei keine Zeit verlieren: Wie oben beschrieben, ist eine Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto nur bis spätestens vier Wochen nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses möglich. Nach dieser Frist wird das gesamte Guthaben auf Ihrem Konto gepfändet. Deshalb sollten Sie unbedingt zeitnah handeln und einen Termin in Ihrer Filiale vereinbaren. Wenn Sie nicht wissen, welche Filiale für Sie zuständig ist, folgen Sie einfach dem hier hinterlegten Link.

Fazit:

Im Falle einer Kontopfändung haben Sie die Möglichkeit, Ihr bestehendes (Giro-)Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen, um einen gewissen Freibetrag vor der Zwangsvollstreckung zu schützen. Commerzbank-Kunden vereinbaren dafür einen Termin bei ihrem Berater in der Filiale vor Ort.


Wenn auch Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen und ein P-Konto beantragen wollen, dann nutzen Sie einfach den kostenlosen Freibetragsrechner auf Schutzkonto.de. Dort können Sie sofort Ihre P-Konto-Bescheinigung in Auftrag geben und direkt an Ihre Bank senden lassen.

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