Kontopfändung vorbeugen: So schütze ich mich

Die Kontopfändung ist eine Methode, mit der Gläubiger ihr Geld bei zahlungsunwilligen oder zahlungsunfähigen Schuldnern zurückfordern können. Dies ist jedoch nur in bestimmten Situationen erlaubt und erfordert einen gewissen Ablauf, der gesetzlich vorgeschrieben ist. In diesem Artikel erläutern wir, wie es zu einer Kontopfändung kommt und geben Ihnen Tipps, was Sie dagegen tun können.

 

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Inhalt

Kontopfändung: Wie kommt es dazu?

Die Kontopfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In jedem Fall muss sich der Gläubiger an einen festgelegten Ablauf halten, wenn er das Konto des Schuldners pfänden möchte. Vor jeder Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss zunächst ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Dazu gehört beispielsweise ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil.

In dieser amtlichen Urkunde ist genau vermerkt, was der konkrete Anspruch des Gläubigers ist. Erst durch diese Urkunde wird er zur Zwangsvollstreckung berechtigt und darf das Konto eines Schuldners pfänden. Die Kontopfändung muss der Gläubiger anschließend bei einem Vollstreckungsgericht beantragen. Nachdem das Gericht den Antrag geprüft hat, kann es einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dieser wird nun der Bank sowie dem Schuldner übermittelt.

Die Bank ist dadurch nicht mehr befugt, Geld an ihren Kunden auszuzahlen. Stattdessen wird das vorhandene Kontoguthaben an den Gläubiger gepfändet, bis alle Schulden getilgt sind. Falls das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, dauert die Kontopfändung so lange an, bis genügend Zahlungseingänge vorhanden sind, um diese an den Gläubiger zu überweisen. Je nach Höhe der Forderung kann sich dieser Prozess über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken.

Neben einem privaten oder gewerblichen Gläubiger ist auch das Finanzamt berechtigt, eine Kontopfändung zu veranlassen. Im Gegensatz zu anderen Gläubigern muss das Finanzamt nicht zunächst den gerichtlichen Weg gehen, um ein Konto pfänden zu lassen. Die Behörde kann dies auf eigene Faust tun, um fällige Steuern einzutreiben. Der Steuerbescheid fungiert hier als Vollstreckungstitel und berechtigt das Finanzamt, die Kontopfändung durchzuführen. Allerdings erhält auch hier der Schuldner eine vorangestellte Zahlungserinnerung bzw. Mahnung, bevor das Finanzamt weitere Schritte gegen den Schuldner einleitet.

Wie kann ich mich schützen?

In jedem Fall hat der Schuldner selbst mit Eingang des Vollstreckungsbescheids, der vor jeder Kontopfändung beim Schuldner ordnungsgemäß eingegangen sein muss, Handlungsmöglichkeiten. Sobald Sie den Bescheid des Vollstreckungstitels erhalten, sollten Sie umgehend zu Ihrer Bank gehen, um Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto – auch P-Konto genannt – umwandeln lassen, um zumindest einen gewissen Betrag vor der Pfändung zu schützen.

Natürlich empfiehlt es sich, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und Zahlungserinnerungen oder Mahnungen sofort zu begleichen. In manchen finanziellen Situationen ist es dem Schuldner aber schlichtweg nicht möglich, den Zahlungsaufforderungen nachzukommen, da er bereits zahlungsunfähig geworden ist.

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Wie wandle ich das Konto um?

Bevor die Kontopfändung greift und Sie nicht mehr auf Ihr Konto zugreifen können, haben Sie die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten. Dies geschieht nicht automatisch und muss von Ihnen bei Ihrer Bank beantragt werden. Die Beantragung und die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto ist kostenlos, muss jedoch von Ihnen angestoßen werden. Ansonsten droht mit der Kontopfändung eine völlige Handlungsunfähigkeit – es können weder Überweisungen getätigt, noch Lastschriften eingezogen oder Leistungen empfangen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass auch ein P-Konto der Pfändung unterliegt. Das heißt, Sie können mit der Einrichtung eines solchen Kontos nur einen gewissen Freibetrag vor der Pfändung schützen. Die Höhe des Freibetrags richtet sich dabei nach Ihrer persönlichen Lebenssituation und fällt daher unterschiedlich aus. Wenn Sie wissen möchten, wie hoch Ihr individueller Freibetrag ist, können Sie sich diesen ganz einfach und kostenlos auf Schutzkonto.de errechnen lassen. Außerdem stellt Ihnen Schutzkonto.de deutschlandweit die sogenannte P-Konto Bescheinigung aus. Diese legen Sie der Bank vor, um Ihren Freibetrag zu erhöhen und damit über mehr Geld zu verfügen.

Fazit:

Im Falle einer Kontopfändung haben Sie die Möglichkeit, Ihr bestehendes (Giro-)Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen, um einen gewissen Freibetrag vor der Zwangsvollstreckung zu schützen. Auf Schutzkonto.de können Sie nicht nur Ihren individuellen Freibetrag berechnen lassen – sondern auch den Basissatz mit der von uns ausgestellten P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank erhöhen.

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