Insolvenzstraftaten sind keine Kavaliersdelikte – es drohen saftige Geldstrafen und hohe Freiheitsstrafen. In diesem Artikel klären wir auf, was eine Insolvenzstraftat überhaupt ist und welche verschiedenen Arten von Insolvenzstraftaten es gibt.
Insolvenzstraftat – was ist das?
Eine Insolvenzstraftat liegt vor, wenn ein Schuldner während einer wirtschaftlichen Krise straffällig geworden ist. Eine wirtschaftliche Krise ist zum Beispiel eine Überschuldung oder wenn ein Schuldner zahlungsunfähig geworden ist (bzw. die Zahlungsunfähigkeit kurz bevorsteht). Vorübergehende finanzielle Engpässe wie Zahlungslücken sind damit in der Regel nicht gemeint.
Insolvenzstraftaten müssen also immer in Verbindung mit einem Insolvenzverfahren stehen. Sie sollen die Interessen der Gläubiger gegen böswillige oder leichtsinnige Handlungen des Schuldners schützen und die ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens unterstützen.
Insolvenzstraftaten betreffen sowohl die Regel- als auch die Privatinsolvenz, auch wenn es dabei Unterschiede zu beachten gilt und nicht alle Tatbestände gleichermaßen auf beide zutreffen. Begehen Schuldner während eines Insolvenzverfahrens – ob Privat- oder Regelinsolvenz – eine Insolvenzstraftat, hat das in jedem Fall weitreichende Konsequenzen. Bei einer Privatinsolvenz wird dem Schuldner dadurch die Restschuldbefreiung versagt. Auch bei einer Regelinsolvenz war das Verfahren quasi umsonst, die restlichen Schulden bleiben bestehen und es darf wieder gepfändet werden.
Zu den Insolvenzstraftaten zählen eine Reihe unterschiedlicher Delikte. Die wichtigsten stellen wir dir hier vor:
Inhalt:
Bankrott
Eine Bankrottstraftat liegt unter anderem dann vor, wenn ein Schuldner bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens beiseiteschafft oder mutwillig zerstört. Darüber hinaus macht sich strafbar, wer übermäßige Beträge durch unrentable Ausgaben, Spiele oder Wetten verbraucht oder Buchhaltungsunterlagen verheimlicht, zerstört oder beseiteschafft. Das betrifft auch eine falsche oder fehlende Buchführung. Diese Tatbestände sind bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens strafbar, wenn sie die Ursache der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung waren.
Untreue
Als Geschäftsführer eines Unternehmens macht sich eine Person strafbar, wenn sie eine Befugnis missbraucht, nach der sie über fremdes Vermögen verfügen oder für andere Verträge abschließen darf und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen sie betreut, einen Nachteil zufügt. Auch das Beiseiteschaffen von Vermögen oder die Einziehung von Forderungen auf gesellschaftsfremde Konten zählen zum Tatbestand der Untreue.
(Kredit-)Betrug
Betrug heißt in dem Zusammenhang, dass man in der Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern, das Gegenüber gezielt täuscht. Auch der Eingehungsbetrug zählt dazu. Ein Praxisbeispiel: Ein Händler weiß von seiner Zahlungsunfähigkeit und kauft Waren von einem Hersteller, obwohl er bereits im Vorfeld weiß, dass er sich das gar nicht leisten kann. Auch Kreditbetrug ist ein Tatbestand, der unter diese Kategorie fällt.
Steuerhinterziehung
Hierzu zählen unvollständige oder fehlerhafte Angaben beim Finanzamt, um sich dadurch Steuervorteile zu erschleichen oder unterlassene Lohnsteuer. Bereits die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen ist strafbar, genauso wie die Umsatzsteuererklärung nicht oder verspätet abzugeben.
Insolvenzverschleppung
Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Unternehmen dazu verpflichtet, rechtzeitig Insolvenz anzumelden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Von Insolvenzverschleppung spricht man, wenn Unternehmen dieser Pflicht nicht nachkommen, indem sie entweder nicht oder nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellen. Hier gibt es eine vorgeschriebene Frist zu beachten, die nicht überschritten werden darf.
Gläubigerbegünstigung
Hier wird, wie der Name schon sagt, ein bestimmter Gläubiger gegenüber den anderen Gläubigern begünstigt (und die anderen somit benachteiligt). Auch das ist strafbar, weshalb der Insolvenzverwalter die gerechte Verteilung der Insolvenzmasse auf alle Gläubiger vornimmt und der Schuldner mit Beginn des Insolvenzverfahrens alle Gläubiger-Zahlungen einstellen muss.
Schuldnerbegünstigung
Bei der Schuldnerbegünstigung hilft eine außenstehende Person, die Insolvenzmasse des Schuldners zu schmälern, entweder durch Beiseiteschaffung, Verheimlichung, Beschädigung oder Zerstörung. Hier macht sich die außenstehende Person selbst strafbar.
Vorenthalten/Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Dieser Tatbestand bezieht sich ausschließlich auf Unternehmen und ist erfüllt, wenn beispielsweise ein Arbeitgeber die Beiträge seiner Mitarbeiter an die Krankenkasse nicht oder nicht rechtzeitig abführt.
Fazit:
Wenn dir die (Privat-)Insolvenz bevorsteht oder du vielleicht schon mittendrin steckst, solltest du für solche Tatbestände sensibilisiert sein, damit sie deinem Insolvenzverfahren und der Restschuldbefreiung nicht in die Quere kommen.
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