Gestalten Sie Ihren persönlichen Insolvenzplan
Bei verkürzter Laufzeit
Bei normaler Laufzeit
Schritt 1 von 3
Senden Sie alle Rechnungen, Mahnungen sowie Gerichtspost versandkostenfrei an uns.
Sie müssen nicht die neusten Schreiben übersenden mindestens jedoch 1 Schreiben pro Gläubiger. Auch ungeöffnete Briefe oder getackerte Schreiben können verarbeitet werden.
Ihre Unterlagen werden gescannt, geprüft und sortiert. Sie erhalten daraus Ihr Gläubiger- und Forderungsverzeichnis zum Download.
Datenschutz: Ein offiziell bestellter externer Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass Ihre Daten auch Ihr Eigentum bleiben.
Erster Schritt erledigt
Schritt 2 von 3
Der weitere Verlauf ist davon abhängig, ob bei Ihnen monatlich pfändbare Geldeingänge vorhanden sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, nutzen Sie unseren kostenlosen Pfändungsrechner
Alle Gläubiger werden darüber informiert, dass bei Ihnen keine pfändbaren Geldeingänge vorhanden sind. Gleichzeitig wird ein s.g. Nullplan als außergerichtliche Einigung angeboten.
Der Nullplan wird von Ihren Gläubigern abgelehnt und damit ist der gesetzlich vorgeschriebene Einigungsversuch gescheitert.
Um sicher zu stellen, dass die aktuell bekannte Forderungshöhe korrekt ist, werden alle Ihre Gläubiger schriftlich kontaktiert. Dieser Prozess läuft vollständig automatisch ab.
Dieser Schritt is notwendig, da
Sollten Sie sich unsicher sein ob alle Gläubiger erfasst sind, können Sie optional noch eine Auskunft des Gerichtsvollziehers sowie der Auskunfteien anfordern.
Zweiter Schritt erledigt
Schritt 3 von 3
Nach einem Gespräch mit unserem Kooperationspartner erhalten die unterschriebene Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuch.
Sie können den Antrag auf Verbraucherinsolvenz online ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Gericht einreichen.
Was möchten Sie tun?
Hinweise zu Zeitangaben
Der Zeitplan illustriert Erfahrungswerte und erfordert Ihre aktive Mithilfe. Die angegebenen Zeiten können deshalb nicht garantiert werden. Es wird unterstellt, dass Sie Gerichtskosten und die Kosten für den Insolvenzverwalter (ca. 1.300€) selbst aufbringen können. Sollten Sie diese Kosten nicht tragen können, verlängert sich die Wohlverhaltensphase um weitere 12 Monate.
Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften
Zu unseren Kooperationspartnern gehören staatlich anerkannte Schuldnerberatungen sowie geeignete Personen gem. InsO. Das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsgespräch wird direkt mit dem jeweiligen Kooperationspartner vereinbart.
Angebot nullschulden.de
nullschulden.de stellt technische Dienstleistungen wie z.B. Ausfüllhilfen, Postdienstleistungen, Vermittlungs- und Vorbereitungstätigkeiten.