Eintrag in der Schufa? Das steht drin!

Die Schufa hat in der Gesellschaft kein besonders gutes Image – es kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten um das Unternehmen, das seit fast 100 Jahren besteht. Dabei ist die Schufa auch an vielen positiven Prozessen beteiligt: Durch sie wird beispielsweise der Kauf auf Rechnung oder ein Ratenkauf erst möglich, was ihr voller Name “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” bereits verlauten lässt.

Was viele nicht wissen, ist, dass die Schufa keine staatliche Behörde, sondern ein privates Unternehmen ist, welches mit Daten zur Bonität von Personen handelt. Die Schufa arbeitet mit mehr als 9.000 Unternehmenskunden, darunter beispielsweise Banken, Mobilfunkanbieter, Onlineshops und Handelsunternehmen zusammen und tauscht mit diesen Daten über Personen und deren Zahlungsverhalten aus.

Ein weiterer Mythos ist, dass die Schufa nur negative Daten verarbeitet und speichert: Zu mehr als 90 Prozent der bei der Schufa erfassten Personen liegen ausschließlich positive Informationen vor. Fast jede volljährige Person in Deutschland findet sich in der Schufa-Datenbank wieder: Sobald man einen Mobilfunkvertrag abschließt oder einen Kredit aufnimmt, wird diese Information an die Auskunftei weitergeleitet.

In diesem Artikel möchten wir mit den größten Irrtümern über die Schufa aufräumen und Ihnen verraten, welche Angaben die Schufa wirklich speichert.

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Inhalt

Welche Angaben speichert die Schufa?

Auf Basis des Datenaustauschs mit unterschiedlichen Unternehmen erhebt die Schufa Informationen zu Konten, Krediten, dem persönlichen Zahlungsverhalten, Kreditkarten und Handyverträgen. Diese Informationen erhält die Schufa, sobald Sie beispielsweise einen Vertrag abschließen oder ein Konto eröffnen. Im Gegenzug liefert die Schufa den Unternehmen gespeicherte Daten zu einer Person, um das Zahlungsverhalten dieser Person besser einschätzen zu können. Dies ist zum Beispiel bei einem Ratenkauf nötig: Durch diese Daten können Unternehmen besser einschätzen, ob eine Person eine Rate in der Zukunft zahlen kann.

Wichtig: Die Schufa selbst trifft keine Entscheidung, sondern liefert kreditrelevante Informationen zu einer Person und ggf. eine Prognose zu deren Zahlungsverhalten. Dies geschieht durch den Schufa-Score, der die Wahrscheinlichkeit beziffert, mit der eine Zahlung getätigt werden kann – ob zum Beispiel ein Kredit zurückgezahlt werden kann. Unternehmen können dann leichter eine Entscheidung darüber fällen, ob sie mit dieser Person einen Vertrag eingehen wollen. Schufa-Auskünfte über eine Person können von den Unternehmen mit oder ohne Scoring-Wert angefordert werden.

Die Schufa speichert darüber hinaus folgende Daten:

  • Personendaten
  • Informationen über Forderungen sowie deren Erledigung
  • Informationen zu betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
  • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

Keine Informationen hat die Schufa zu:

  • Vermögen und Einkommen
  • Beruf
  • Familienstand
  • Nationalität
  • Religiöse oder politische Gesinnung

Wann erhalte ich einen negativen Schufa-Eintrag?

Als Faustregel lässt sich festhalten, dass nicht vertragsgemäßes Verhalten zu negativen Schufa-Einträgen führt. Nicht vertragsgemäßes Verhalten bedeutet, dass Sie sich nicht an die vereinbarten Zahlungsziele halten bzw. bei einer Zahlungsunfähigkeit halten können. Negativ-Einträge können also durch Zahlungsausfälle entstehen oder wenn Ihnen ein Kredit gekündigt wird, weil Sie in Zahlungsverzug geraten sind. Außerdem speichert die Schufa Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und weiß dementsprechend über eine Privatinsolvenz Bescheid oder wenn Sie gepfändet wurden.

Wann ein negativer Eintrag gerechtfertigt ist, ist im Bundesdatenschutzgesetz festgelegt. So ist vorgeschrieben, dass eine Person mindestens 2 Mahnungen und den Hinweis auf einen Schufa-Eintrag erhalten muss, bevor eine Negativ-Information gespeichert werden darf. Außerdem darf die Person der Forderung widersprechen, was einen Schufa-Eintrag verhindert. Etwas anders sieht es bei sogenannten Vollstreckungstiteln, wie zum Beispiel einem Urteil, aus. Hier darf der Negativ-Eintrag trotz Widerspruch gespeichert werden. Auch Dauerschuldverhältnisse führen zu einem negativen Schufa-Eintrag.

Alle gespeicherten Negativ-Einträge finden sich auch im Schufa-Score wieder. Je mehr negative Schufa-Einträge zu Ihrer Person vermerkt sind, desto niedriger fällt Ihr Score-Wert aus. Damit sinkt die Wahrscheinlichkeit, Verträge (darunter Kredit-, Miet- oder Handyverträge) abschließen oder neue Bankkonten eröffnen können. Im Gegensatz dazu führt vertragsgemäßes Verhalten zu positiven Einträgen, die in der Datenbank gespeichert werden und dazu führen, dass Unternehmen Ihnen vertrauen.

Wie erhalte ich eine Schufa-Auskunft?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Schufa-Selbstauskunft anzufordern. Das können Sie außerdem als Gelegenheit nutzen, um negative Einträge auch vor Ablauf der Löschfrist löschen zu lassen, falls diese falsch, veraltet oder nicht mehr berechtigt sind. Manchmal passiert es, dass Daten nicht oder nur unvollständig an die Schufa weitergeleitet wurden und die gespeicherten Einträge somit fehlerhaft sind. Ein negativer Eintrag kann außerdem unberechtigt sein, wenn die Rechnung inzwischen bezahlt worden ist. Ein Blick in die eigene Selbstauskunft kann sich also lohnen, um Fehlinformationen anzuzeigen und Ihre Bonität somit positiv zu beeinflussen.

Fazit:

Die Schufa arbeitet transparenter, als man zunächst denken mag. Außerdem werden nicht nur negative, sondern auch positive Daten zu Ihrer Person gespeichert. Je mehr positive Einträge Sie haben, desto höher, d.h. besser ist Ihr Score-Wert, der Ihr Zahlungsverhalten widerspiegelt.

Mit einer Selbstauskunft erhalten Sie einen Überblick über die zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, was sehr aufschlussreich sein kann. Zudem lässt sich anhand dieser überprüfen, ob Angaben inkorrekt sind und ggf. gelöscht werden können. 

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